| Party | X AG in Liquidation, Y AG in Liquidation, Z AG in Liquidation, A (natürliche Person) |
|---|---|
| Area | Unauthorised financial services providers |
| Topic | Unauthorised acceptance of public deposits |
| Summary | Die X AG in Liquidation, die Y AG in Liquidation und die Z AG in Liquidation haben unerlaubterweise je einzeln sowie zusammen als finanzmarktrechtliche Gruppe mittels Aktienverkäufen mit Rückkaufklauseln als auch durch den Abschluss von Darlehen Publikumseinlagen entgegengenommen. Damit haben sie Publikumseinlagen in Höhe von bis zu CHF 9,1 Mio. entgegengenommen und Aktien mit Rückkaufoptionen oder -pflichten über einen kumulierten Rücknahmepreis von bis zu CHF 5,36 Mio. verkauft. Hierbei wurden auch Dritte als Vermittler eingesetzt, die im Rahmen der Aktienverkäufe bis zu 50 % der Aktienverkaufssumme und im Rahmen der Darlehen bis zu 5 % der Darlehenssumme als Provision erhielten. A war an der unbewilligten Tätigkeit, welche die X AG in Liquidation, die Y AG in Liquidation und die Z AG in Liquidation als finanzmarktrechtliche Gruppe ausgeübt hat, wesentlich individuell mitverantwortlich. Im Rahmen einer Gesamtansicht ist er effektiv als massgeblich an deren bewilligungspflichtigen Tätigkeiten beteiligt anzusehen bzw. war in die entsprechenden Aktivitäten in entscheidender Form involviert. |
| Measures | Feststellung (Art. 32 Abs. 1 FINMAG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von vier Jahren (Art. 34 FINMAG) |
| Legal force | nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-7259/2025 |
| Communication | - |
| Date of decision | 19.08.2025 |