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2017

FINMA trifft Abklärungen bei ICOs

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stellt in jüngster Zeit einen markanten Anstieg von in der Schweiz durchgeführten Initial Coin Offerings fest. Sie publiziert daher heute eine Aufsichtsmitteilung zu diesem Thema. Zudem gibt die FINMA bekannt, dass sie in mehreren Fällen von ICOs Abklärungen trifft, ob aufsichtsrechtliche Bestimmungen verletzt wurden.

Die FINMA stellt in jüngster Zeit einen markanten Anstieg von in der Schweiz durchgeführten oder angebotenen sogenannten Initial Coin Offerings ("ICOs") fest. ICOs sind eine digitale Form der öffentlichen Kapitalbeschaffung zu unternehmerischen Zwecken. ICOs erfolgen ausschliesslich über die Blockchain-Technologie. Die FINMA anerkennt das innovative Potenzial dieser Technologien. Sie begleitet seit mehreren Jahren die entsprechenden Anstrengungen bei der Entwicklung und Implementierung von Blockchain-Lösungen auf dem Schweizer Finanzplatz.

ICOs können unter bestehendes Aufsichtsrecht fallen

Die konkrete Ausgestaltung von ICOs unterscheidet sich im Einzelfall in technischer, funktionaler und ökonomischer Hinsicht sehr stark. Zurzeit bestehen weder international noch in der Schweiz spezifische Vorschriften zu ICOs. Das Schweizer Finanzmarktrecht ist grundsätzlich prinzipienbasiert gehalten und folgt dem Prinzip der Technologieneutralität. Das Aufnehmen von Geld für eigene Zwecke ohne die Zwischenschaltung einer Plattform oder eines Emissionshauses ist grundsätzlich aufsichtsrechtlich unreguliert, wenn keine Rückzahlungspflicht besteht, kein Zahlungsmittel ausgegeben wird und kein Sekundärhandel stattfindet.

Abhängig von der jeweiligen Ausgestaltung eines ICOs können allerdings verschiedene Anknüpfungspunkte zum geltenden Aufsichtsrecht bestehen. Wie die FINMA in ihrer heute publizierten Aufsichtsmitteilung mitteilt, ist dies insbesondere in folgenden Bereichen der Fall:

  • Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
  • Bestimmungen des Bankenrechts
  • Bestimmungen über den Effektenhandel
  • Bestimmungen des Kollektivanlagenrechts

FINMA nimmt im Bereich ICO Abklärungen vor

Aufgrund der teilweise grossen inhaltlichen Nähe von ICOs beziehungsweise Token Generating Events mit Vorgängen des traditionellen Finanzmarkts ist es wahrscheinlich, dass verschiedene ICO-Modelle in den Anwendungsbereich von zumindest einem dieser Finanzmarktgesetze fallen. Derzeit nimmt die FINMA daher Abklärungen in mehreren unterschiedlichen Fällen vor. Erhält die FINMA Hinweise, dass ICO-Modelle Aufsichtsrecht verletzen oder eine Umgehung der Aufsichtsgesetze darstellen, wird sie Enforcement-Verfahren initiieren.

Hinweise für Anleger

Die im Rahmen eines ICO erworbenen Coins bzw. Tokens können einer hohen Preisvolatilität unterliegen. Aufgrund des frühen Stadiums vieler ICOs bestehen grosse Unsicherheiten in Bezug auf die zu finanzierenden und durchzuführenden Projekte.

Die FINMA kann nicht ausschliessen, dass ICO-Aktivitäten, insbesondere aufgrund der aktuellen Marktentwicklung, in betrügerischer Absicht erfolgen. Vor wenigen Tagen informierte die FINMA über ein Enforcementverfahren und ihr generelles Vorgehen im Bereich von Scheinkryptowährungen. Sie warnte auch in diesem Zusammenhang vor erhöhten betrügerischen Aktivitäten von Anbietern solcher Scheinkryptowährungen.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 91 71
tobias.lux@finma.ch

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Zuletzt geändert: 29.09.2017 Grösse: 0.25  MB
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