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International sanction
2025

Aktualisierte Sanktionsmeldung: Belarus

Die Schweiz schliesst sich den weiteren Massnahmen des 18. Sanktionspakets der Europäischen Union (EU) gegenüber Russland sowie den zusätzlich zum 18. Sanktionspaket erlassenen Massnahmen gegenüber Belarus an. Dies hat der Bundesrat am 29. Oktober 2025 beschlossen. Im Fokus stehen Massnahmen im Güter-, Finanz und Energiebereich. Der Bundesrat hat dafür die Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9) geändert.
Die EU hatte am 18. Juli 2025 zusätzlich zum 18. Sanktionspaket gegenüber Russland weitere Massnahmen gegenüber Belarus erlassen. Hintergrund dafür ist die anhaltende Beteiligung von Belarus am Krieg Russlands gegen die Ukraine. Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 entschieden, sich diesen Massnahmen vollständig anzuschliessen. Die neuen Bestimmungen treten am 30. Oktober 2025 in Kraft. Mit diesem Entscheid gleicht der Bundesrat das Sanktionsregime gegenüber Belarus noch mehr demjenigen gegenüber Russland an. Er will damit die Wirkung stärken sowie Umgehungen entgegen wirken.

Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten.
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