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International sanction
2025

Aktualisierte Sanktionsmeldung: Ukraine

Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die Erweiterung der Sanktionslisten betreffend Russland publiziert. Die Schweiz hat damit diverse Änderungen übernommen, welche die EU im Rahmen ihres 18. Sanktionspakets beschlossen hatte. 

Am 11. August 2025 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF die Sanktionslisten betreffend Russland ausgeweitet und auf seiner Internetseite publiziert. Die Massnahmen treten am 12. August 2025 in Kraft.


Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten.

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