News

International sanction

Änderung des Anhangs 3 der Verordnung vom 2. Mai 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am am 5. Oktober 2015 den Anhang 3 der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine geändert. Dabei wurde eine Person aus dem Anhang gestrichen und 124 Einträge mit zusätzlichen Informationen versehen. Die Änderung tritt am 6. Oktober 2015 um 18.00 Uhr in Kraft.

 

Die Änderung ist auf der Homepage des SECO abrufbar.

 

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, gemäss den Vorschriften der Verordnung keine neuen Geschäftsbeziehungen zu eröffnen und bestehende Geschäftsbeziehungen dem SECO zu melden. 

Backgroundimage