In der Spezialliquidation (Pfandverwertungsverfahren) der Filmart AG in Liquidation gelangt folgendes Grundstück zur Versteigerung:
Liegenschaft Bern 5 (Lorraine/Breitenrain)-GB Nr. 1439; Schatzung: CHF 4'975'000
Adresse: Haldenstrasse 1, 3014 Bern Parzellenfläche: 313 m2 Umbauter Raum: 2'100 m3 Amtlicher Wert: CHF 1'102'400
Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein im Jahr 1955 erstelltes, 1992 saniertes Eck-Mehrfamilienhaus mit acht 2-Zimmerwohnungen.
Besichtigung der Liegenschaft: Dienstag, 22. Februar 2011, von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr.
Der Zuschlag an der Steigerung erfolgt zum höchsten Angebot, ohne Rücksicht auf die Höhe der Schatzung.
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 300'000 für Bern 5 (Lorraine/Breitenrain)-GB Nr. 1439 in bar oder mit Bankcheck (Order Transliq AG, Bern), ausgestellt von einer Schweizer Bank (keine Privatchecks und keine Postchecks), zu leisten.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 und auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) vom 1. Oktober 1984 mit seitherigen Änderungen aufmerksam gemacht.
Während der Auflagefrist von 20 Tagen ab dem 10. Februar 2011 können Klagen auf Anfechtung des Lastenverzeichnisses vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich (§ 24 lit. b i.V.m § 4 GOG), Postfach, 8026 Zürich, anhängig gemacht werden, widrigenfalls das Lastenverzeichnis als anerkannt betrachtet wird. Die Klage ist ohne Schlichtungsverfahren beim Einzelrichter rechtshängig zu machen (Art. 198 lit. e Ziff. 6 CH-ZPO).
Betreffend die Steigerungsbedingungen kann während der Auflagefrist von 10 Tagen ab dem 10. Februar 2011 bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, eine beschwerdefähige Verfügung verlangt werden. Nach Beendigung der Auflage treten sowohl das Lastenverzeichnis als auch die Steigerungsbedingungen in Rechtskraft. |