Eidgenössische Bankenkommission  français english
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Tätigkeiten

> Struktur des Aufsichtssystems
> Aufsicht über die Banken und Effektenhändler
> Aufsicht über die Grossbanken
> Aufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen
> Aufsicht über das Pfandbriefwesen
> Aufsicht über die Börsen und Märkte
> Offenlegung von Beteiligungen und öffentliche Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften
> Aufsicht über die Prüfgesellschaften
> Geldwäschereibekämpfung
> Sanierungsverfahren und Bankenkonkurs
 

Geldwäschereibekämpfung

Als spezialgesetzliche Aufsichtsbehörde im Sinne des Geldwäschereigesetzes GwG obliegt es der EBK für die ihrer Aufsicht unterstellten Finanzintermediäre die sich aus dem GwG ergebenden Sorgfaltspflichten zu präzisieren und die Modalitäten für deren Umsetzung zu regeln. Was die Kundenidentifikation anbelangt, hat die EBK die Sorgfaltspflichtvereinbarung, VSB der Schweizerischen Bankiervereinigung als Mindeststandard für die Banken und Effektenhändler anerkannt. Die Geldwäschereiverordnung der EBK GwV EBK regelt insbesondere die Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit erhöhten Risiken.
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Weitere Informationen
Geldwäscherei-
bekämpfung in der Schweiz
Bericht der EBK zur Umsetzung der Geldwäscherei-
verordnung
Bulletin 44, Sonderheft: Geldwäscherei-
bekämpfung
 
Nützliche Links
Geldwäschereigesetz
EBK Geldwäscherei-
verordnung
Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 03)