Die EBK ist eine von Einzelweisungen des Bundesrates unabhängige Verwaltungsbehörde des Bundes, die nicht in die Zentralverwaltung eingegliedert, sondern lediglich administrativ dem Eidg. Finanzdepartement zugeordnet ist. Die Aufsicht über die ihr unterstellten Teilbereiche des Finanzsektors ist der EBK zur selbständigen Erledigung übertragen.
Von einer Aufsichtsbehörde über das Bankwesen, ihre Stammfunktion, entwickelte sich die EBK mit der Zeit zu einer Aufsichtsbehörde über weite Bereiche des Finanzsektors. Heute nimmt sie selbständig folgende Aufgaben wahr:
- Aufsicht über die Banken und Effektenhändler
- Aufsicht über Prüfgesellschaften, soweit sie Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital, Investmentgesellschaften mit festem Kapital, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen, Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen, Vertreter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagefonds prüfen
- Aufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen
- Aufsicht über das Pfandbriefwesen
- Aufsicht über die Börsen und Märkte
- Aufsicht über die Offenlegung von Beteiligungen und die öffentlichen Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften
- Geldwäschereiaufsicht über Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital, Investmentgesellschaften mit festem Kapital, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen und Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen
- Entscheide über Konkurse und Sanierungen bei Banken und Effektenhändlern
Zusätzlich zu ihren eigentlichen Überwachungsaufgaben ist die EBK auch in anderen Bereichen aktiv, die den Finanzplatz Schweiz betreffen. Sie steht deshalb in ständigem Kontakt mit dem Eidg. Finanzdepartement und mit der Schweizerischen Nationalbank. Zudem pflegt sie regelmässigen Kontakt mit den verschiedensten Verbänden, namentlich mit der Schweizerischen Bankiervereinigung, mit dem Schweizerischen Anlagefondsverband und mit der Schweizer Treuhand-Kammer. |