Rechtsdienst (RD)
Der Rechtsdienst ist für Verwaltungsverfahren gegen Banken und Effektenhändler (z.B. bei Verletzung von Sorgfaltspflichten) einschliesslich Verfahren auf Bewilligungsentzug verantwortlich. Die Abteilung ist zudem für Insolvenzverfahren zuständig und führt Verfahren gegen Personen, die ohne Bewilligung eine nach den Aufsichtsgesetzen bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben. Der Rechtsdienst koordiniert die Regulierungstätigkeit der EBK und betreut einzelne Regulierungsprojekte auf Stufe Gesetz, Verordnung oder Rundschreiben der EBK. Zudem koordiniert er die Aufsichtstätigkeiten der EBK nach Geldwäschereigesetz und deren internationale Aktivitäten. Zusätzlich führt der Rechtsdienst die Amtshilfeverfahren für ausländische Aufsichtsbehörden.
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