Grossbanken (GB)
Die Abteilung Grossbanken nimmt drei Aufgabenbereiche wahr:
- die Aufsicht über die Grossbanken
- die Behandlung aufsichtsrechtlicher Belange von Risikomodellen
- die Behandlung von Fragen der Konglomeratsaufsicht.
Im Rahmen der Aufsicht über die Grossbanken ist die Abteilung GB nicht nur für die laufende Überwachung auf Stufe Konzern und Einzelinstitut sowie ihrer schweizerischen Tochterinstitute zuständig, sondern auch für die Bearbeitung von Bewilligungsgeschäften im Grossbankenbereich.
Die Hauptaufgabe bei den Risikomodellen besteht darin, institutsspezifische Verfahren zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen zu prüfen, zu bewilligen und zu überwachen. Schliesslich zeichnen Verantwortliche dieses Bereiches massgeblich für die Umsetzung von Basel II in der Schweiz verantwortlich.
Die Konglomeratsaufsicht koordiniert die Beziehungen zwischen der Bankenkommission und dem Bundesamt für Privatversicherungswesen (BPV) sowohl in theoretischen Aufsichtsfragen als auch im Rahmen der Zusammenarbeit beider Aufsichtsbehörden bei der Überwachung von Finanzkonglomeraten. Zusätzlich beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Bereiches externe und interne Anfragen zu sektorübergreifenden Aspekten. |