Eidgenössische Bankenkommission  français english
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Banken / Effektenhändler (BEF)

Die Abteilung Banken und Effektenhändler (BEF) ist für die laufende Überwachung der von der EBK bewilligten Banken und Effektenhändler zuständig. Des Weiteren werden Meldungen und Anfragen der beaufsichtigten Institute bearbeitet. Zudem befasst sich die Abteilung mit Auslegungs- und Grundsatzfragen, die für die Beaufsichtigung der unterstellten Institute von Bedeutung sind.

Jährlich wird für jedes überwachte Institut durch eine von der EBK anerkannte Prüfgesellschaft ein banken- oder börsengesetzlicher Prüfbericht erstellt. Dieser Bericht ist ein wichtiges Arbeitsinstrument und wird eingehend analysiert, um festzustellen, ob eine Bank oder ein Effektenhändler die gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen eingehalten hat und über eine gut funktionierende Organisation verfügt, die die dauernde Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen sicherstellt. Zudem wird die Eigenmittel-, Risiko- und Ertragslage jedes einzelnen Instituts sowie einzelner Gruppen beurteilt. Bei allfälligen Verstössen gegen die Vorschriften werden Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes angeordnet.

Eine weitere Aufgabe der Abteilung besteht in der Prüfung und der laufenden Überwachung von Risikomess-Modellen, die die Banken und Effektenhändler zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden können.

Mit den von der EBK anerkannten Prüfgesellschaften steht die Abteilung zur Erfüllung ihrer Aufgaben naturgemäss in engem Kontakt. Sie ist auf deren zeitgerechte Berichterstattung und Information bei besonderen Vorkommnissen angewiesen. Aufgrund ihrer bedeutenden Aufgabe im schweizerischen Aufsichtssystem haben die Prüfgesellschaften einerseits und deren für die einzelnen Banken und Effektenhändler zuständigen leitenden Prüfer andererseits gewisse Bewilligungs-voraussetzungen zu erfüllen, deren Einhaltung ebenfalls von der Abteilung BEF überprüft wird.

Angesichts der grossen Anzahl ausländisch beherrschter Banken und Effektenhändler in der Schweiz einerseits, sowie der bedeutsamen Aktivitäten schweizerischer Banken im Ausland andererseits, arbeitet die Abteilung eng mit ausländischen Aufsichtsbehörden zusammen. Die ausgetauschten Informationen werden in den laufenden Überwachungsprozess einbezogen und dienen dazu, ein gesamtheitliches Bild der im In- und Ausland tätigen Institute und Konzerne zu gewinnen. Nicht zuletzt geht es auch darum, Kenntnisse von den im Ausland angewandten regulatorischen Ansätzen zu erhalten und zu beurteilen, ob diese allenfalls auch in der Schweiz umzusetzen wären.

In den Bereich Bewilligungen der Abteilung Banken / Effektenhändler fallen alle Aufgaben in Zusammenhang mit Bewilligungsverfahren von Banken und Effektenhändlern. Zu diesem Tätigkeitsfeld gehört namentlich die Beratung der Gründer von Banken und Effektenhändlern sowie die Durchführung der Bewilligungsverfahren. Ist die Bewilligung erteilt, kümmert sich die Abteilung um die Prüfung und Genehmigung sämtlicher Änderungen der Bewilligungsvoraussetzungen, wozu das Umgestalten der Organisation, der Struktur, des Kapitals oder der Reglemente ebenso gehört wie Wechsel im Aktionariat der unterstellten Institute. Zudem werden Meldungen über qualifizierte Beteiligungen an Banken und Effektenhändlern entgegengenommen und behandelt. Die Abteilung klärt ausserdem die notwendigen Gegenrechtsfragen ab und behandelt Meldungen über Auslandaktivitäten. Im Bereich der in- und ausländischen Bewilligungsverfahren arbeitet sie mit ausländischen Aufsichtsbehörden zusammen. Schliesslich betreut und verfügt die Abteilung sämtliche Tatbestände der freiwilligen Entlassung aus der Banken- und Effektenhändleraufsicht, etwa bei Fusionen oder Liquidationen.

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