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Börsen / Märkte (BM)

Der Abteilung Börsen und Märkte obliegen alle Aufgaben im Bereich des Börsenwesens einschliesslich Bewilligungsverfahren und Überwachung der Börsen und börsenähnlichen Einrichtungen, die laufende Marktaufsicht über den Effektenhandel, namentlich Unter-suchungen bei Gesetzesverletzungen (Insiderfälle, Kursmanipulationen etc.) sowie Benachrichtigung der zuständigen Strafverfolgungsbehörden bei Kenntnis strafbarer Handlungen.Sie behandelt Grundsatzfragen der Verhaltensregeln, Bewilligungsgesuche von ausländischen Börsenmitgliedern und bereitet Regulierungsvorhaben im Bereich der Marktaufsicht vor. Schliesslich arbeitet sie mit ausländischen Aufsichtsbehörden im Rahmen der laufenden Überwachung zusammen.

Zum Aufgabenbereich in Zusammenhang mit der Offenlegung von Beteiligungen und öffentlichen Kaufangeboten gehören die Prüfung und Genehmigung des Regelwerks der Offenlegungsstellen der Börsen und der Übernahmekommission sowie die Zusammenarbeit mit diesen Organen. Die Abteilung setzt die Meldepflichten durch und untersucht Gesetzesverletzungen. Sie redigiert und vollzieht die erforderlichen Verfügungen, wenn die Empfehlungen der Übernahmekommission oder der Offenlegungsstellen abgelehnt oder missachtet werden.

Im Bereich kollektive Kapitalanlagen erfüllt die Abteilung Börsen / Märkte alle Überwachungsaufgaben.

Sie führt Bewilligungsverfahren durch für Fondsleitungen, für SICAV’s (Investmentgesellschaften mit variablem Kapital), für SICAF’s (Investmentgesellschaft mit festem Kapital), Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen, für Depotbanken, für Vermögensverwalter von schweizerischen und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen, für Vertriebsträger und für Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen. Überdies führt sie Genehmigungsverfahren für Dokumente von Anlagefonds, von SICAV’s, von SICAF’s, von Kommanditgesellschaften, für in- und ausländische kollektive Kapitalanlagen durch.

Sie kontrolliert, ob die rechtlichen, vertraglichen, statutarischen und reglementarischen Bestimmungen eingehalten werden. Bei Verletzung dieser oder anderen Unregelmässigkeiten, stellt sie den ordnungsgemässen Zustand wieder her. Je nach Fall, zieht sie den Entzug der Bewilligung oder Genehmigung in Betracht. Falls die Behörde Kenntnis über eine strafbare Handlung bezüglich kollektiver Kapitalanlagen erhält, so erstattet sie Anzeige beim Eidgenössischen Finanzdepartement.

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