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Eidgenössisches Finanzdepartement
Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
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Auftrag

Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ist die Aufsichtsbehörde über den Nichtbankensektor, der nur bezüglich der Einhaltung der Pflichten des GwG beaufsichtigt wird. Dazu gehören unter anderem die  Vermögensverwalter, Treuhänder, Geldwechsler, Dienstleister für den Zahlungsverkehr und Rechtsanwälte und Notare, die akzessorisch finanzintermediäre Dienstleistungen anbieten.

Das GwG sieht für die Finanzintermediäre des Nichtbankensektors eine Wahlmöglichkeit zwischen der direkten, behördlichen Aufsicht durch die Kontrollstelle und dem Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation SRO vor. Die SRO werden ihrerseits von der Kontrollstelle anerkannt und beaufsichtigt. Die Kontrollstelle bewilligt zudem die ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre und beaufsichtigt sie. Die Kontrollstelle hat im Rahmen des GwG und unter Vorbehalt der richterlichen Überprüfung den räumlichen Geltungsbereich des GwG für den Nichtbankensektor festzulegen. Für die ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre erlässt sie die Ausführungsvorschriften zu den Sorgfalts- und weiteren Pflichten des GwG. Im Rahmen der Marktaufsicht stellt die Kontrollstelle sicher, dass alle nicht bereits einer spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörde unterstellten Finanzintermediäre von ihr bewilligt oder einer SRO angeschlossen sind. Die Kontrollstelle arbeitet eng mit den spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden und mit der MROS zusammen und wirkt so auf die vollständige und effiziente Umsetzung des GwG hin.

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Fachkontakt: info@gwg.admin.ch

 

Zuletzt aktualisiert am: 30.1.2008

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