Ergänzend zum Versicherungsaufsichtsgesetz und zur Aufsichtsverordnung regeln FINMA-Rundschreiben die Einzelheiten bezüglich Art und Umfang der Rückstellungen in den einzelnen Versicherungssparten:
Die Bildung und Auflösung der Rückstellungen in der Lebensversicherung sind in FINMA-RS 2008/43 «Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung» geregelt.
Die Bildung und Auflösung der Rückstellungen in der Schadenversicherung sind im FINMA-Rundschreiben 2008/42 «Versicherungstechnische Rückstellungen in der Schadenversicherung» geregelt.
Die Bildung und Auflösung der Rückstellungen in der Krankenzusatzversicherung sind im FINMA-Rundschreiben 2010/3 «Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung und Spezialfragen der privaten Krankenversicherung» geregelt. Neben den Vorschriften zur Bildung und Verwendung der Rückstellungen sowie zu den zulässigen Finanzierungsmodellen legt dieses Rundschreiben auch die Vorgehensweise der FINMA zur Genehmigung der vorlagepflichtigen Krankenzusatzversicherungsprämien fest.
Die Bildung und Auflösung der Rückstellungen in der Rückversicherung sind im FINMA-RS 2011/3 «Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung» geregelt.