Die FINMA hat den Auftrag, gegen aufsichtsrechtliche Missstände vorzugehen. Ihr konkreter Hinweis kann für die FINMA eine relevante Information oder Ergänzung zu den im Rahmen der Aufsichtstätigkeit gemachten Feststellungen und gewonnenen Erkenntnissen sein. Die FINMA behandelt ihren konkreten Hinweis grundsätzlich vertraulich, es sei denn, sie sei gesetzlich verpflichtet (z.B. in einem Verwaltungsverfahren), den Hinweis offenzulegen. Bitte beachten Sie, dass wir auf Ihre Eingabe grundsätzlich keine individuelle Rückmeldung geben und dass wir allgemein formulierte Hinweise oder Fragen wie etwa "Ist Unternehmen X seriös?", "Soll ich in Unternehmen Y investieren?" oder "Hat Unternehmen Z eine Bewilligung?" grundsätzlich nicht berücksichtigen oder bearbeiten können.