Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überführt ein bestehendes Rundschreiben über die Liquiditätsrisiken bei Banken und Wertpapierhäusern in eine neue Verordnung. Sie erfüllt damit die Anforderung zur Stufengerechtigkeit der Regulierung nach Artikel 7 Absatz 1 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Die neue FINMA-Verordnung über die Liquidität der Banken und Wertpapierhäuser (LiqV-FINMA) ersetzt das bisherige Rundschreiben 2015/2 «Liquiditätsrisiken – Banken».
Zu dieser Verordnung hat die FINMA vom 3. Juli 2025 bis zum 29. September 2025 eine Anhörung durchgeführt. Die Überführung wurde mehrheitlich begrüsst.
Die wenigen inhaltlichen Anpassungen betreffen die Informationsbereitstellung bei sich abzeichnenden oder bereits eingetretenen Liquiditätsengpässen sowie die Liquiditäts- und Finanzierungsplanung. Beide Themen werden auf Stufe der bundesrätlichen Liquiditätsverordnung neu aufgenommen, welche am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Die FINMA erlässt hierzu technische Ausführungsbestimmungen.
Die LiqV-FINMA tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Das FINMA-Rundschreiben 2015/2 wird zeitgleich aufgehoben.