Die FINMA verfolgt mehrere Initiativen, um die Implementierung der Bankenregulierung möglichst proportional zu gestalten. Unter dem Kleinbankenregime werden Banken und Wertpapierhäuser der Kategorien 4 und 5, die besonders liquide und gut kapitalisiert sind, von bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorgaben entlastet.
Unter dem Kleinbankenregime werden bestimmte Banken der Kategorien 4 und 5, die qualifizierte Anforderungen erfüllen, von bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorgaben entlastet. Bei Inkrafttreten des Regimes am 1. Januar 2020 wurden 64 Institute von der FINMA zur Teilnahme zugelassen.
Die FINMA achtet darauf, proportional und differenziert zu regulieren, das heisst in ihrer Regulierung unterschiedlichen Risiken und Geschäftstätigkeiten angemessen Rechnung zu tragen. Einen wichtigen Meilenstein bildet hierbei das Kleinbankenregime.
Die FINMA richtete ihre Aufsicht und Regulierung bereits in der Vergangenheit effizient und verhältnismässig aus. Sie hat den Proportionalitätsgedanken in den vergangenen Jahren konsequent in ihren Rundschreiben verankert und insbesondere für kleinere Institute verschiedene Ausnahmen und Erleichterungen geschaffen.
Eine Stärke des Finanzplatzes ist seine Heterogenität. Klein- und Kleinstbanken soll es möglich sein, im Markt zu bestehen. Deshalb setzt sich die FINMA dafür ein, unnötige Komplexität und Kosten für Kleinbanken zu identifizieren und wo möglich abzubauen.