Die FINMA hat den Auftrag, gegen aufsichtsrechtliche Missstände bei von ihr beaufsichtigten Instituten vorzugehen. Ihr konkreter Hinweis kann für die FINMA eine wichtige Information darstellen, um Massnahmen gegen aufsichtsrechtliche Missstände zu ergreifen.
Wenn Sie als Kundin oder Kunde einen Missstand bei einem beaufsichtigen Institut melden wollen, nutzen Sie bitte das folgend verlinkte Formular.
Zum Meldeformular für Kundinnen und Kunden von Finanzinstituten
Wenn sie eine Innensicht eines betroffenen Instituts haben, etwa als mitarbeitende oder beauftragte Person oder als Organ, nutzen Sie für eine Meldung bitte die unten verlinkte externe Plattform. Ihre Angaben werden der FINMA über diese gesicherte externe Whistleblowing-Plattform verschlüsselt übermittelt. Die Meldungen können nicht zurückverfolgt werden. Die Bekanntgabe Ihrer persönlichen Angaben ist freiwillig.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie gemäss der Rechtsprechung für ein erlaubtes Whistleblowing grundsätzlich zuerst versuchen müssen, den mutmasslichen Missstand innerhalb des betroffenen Instituts zu melden. Nur wenn dies nicht erfolgreich ist beziehungsweise als aussichtslos erscheint, ist eine externe Meldung an die FINMA als Aufsichtsbehörde gerechtfertigt (sogenanntes Kaskadensystem des erlaubten Whistleblowings). Andernfalls können Sie sich mit Ihrer Meldung an die FINMA wegen allfälliger Verletzung Ihrer Geheimnispflichten unter Umständen strafbar machen.
Zur externen Plattform für Meldungen von Personen mit Innensicht eines Finanzinstituts