Eidgenössische Bankenkommission  français english
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Internationale Standards

> Capital Accord
> Basler Konkordat
> Kerngrundsätze für eine wirksame Bankenaufsicht
> Objectives and Principles of Securities Regulation
> Memorandum of Understanding
> The Forty Recommendations
 

Basler Konkordat

Massgebend für die internationale Bankenaufsicht ist das vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeitete Basler Konkordat (1983). Seit 1975 entwickelte der Basler Ausschuss seine ursprünglich unter "Basler Konkordat" bekannten, "Grundsätze für die Beaufsichtigung ausländischer Niederlassungen von Banken", im Bestreben, allfällige Aufsichtslücken zu schliessen. Sie verankern das Prinzip der angemessenen konsolidierten Aufsicht über einen Bank- bzw. Finanzkonzern als wirtschaftliche Einheit einschliesslich auf Einzelbasis unbeaufsichtigter Finanzinstitute durch die Behörde des Herkunftslandes und die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde des Gastlandes für die Einzelaufsicht über die dort niedergelassenen Banken des Konzerns. Damit verbunden ist die Forderung, dass kein Bankinstitut der Aufsicht entgehen darf. Die konsolidierte Beaufsichtigung setzt wiederum voraus, dass die hierfür notwendigen Informationen innerhalb des Konzerns frei fliessen können, der Herkunftslandbehörde zugänglich sind und von dieser über interne und externe Revisionsstellen, durch Informationsaustausch mit der Gastlandbehörde oder durch eigene Vor-Ort-Kontrollen bei der Niederlassung im Gastland direkt überprüft werden können.

 
Nützliche Links
Bank for International Settlements