Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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Informationsaustausch und Zusammenarbeit

Das BPV hat ein „Memorandum of Understanding“ (MoU) zusammen mit dem „Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) ausgearbeitet. In dieser Absichtserklärung sind Informationsaustausch und Zusammenarbeit – insbesondere bei Versicherungsgruppen und -konglomeraten – mit den EU/EWR-Aufsichtsbehörden geregelt. (Siehe auch Themen/Internationales).

Das MoU hat die Stellung der Schweiz in der europäischen Versicherungsaufsicht massiv verbessert. So ist ein Vertreter des BPV als permanenter Gast bei der Arbeitsgruppe des CEIOPS eingeladen, die sich mit der Umsetzung der Gruppenrichtlinie befasst. Für ein Nicht-EU-Mitglied ist das Mitwirken der Schweiz bei einer CEIOPS-Arbeitsgruppe als besonders wertvoll einzustufen. Die Teilnahme an den entsprechenden Sitzungen erleichtert der schweizerischen Aufsicht, eine äquivalente Überwachung im Bereich der Versicherungsgruppen und -konglomerate aufzubauen. Die Gewährleistung der Äquivalenz ist wiederum eine Voraussetzung, um als Gruppenaufseher (oder in der EU-Terminologie: „Lead Supervisor“) für aus der Schweiz geleitete Versicherungskonzerne durch ausländische Versicherungsaufsichtsbehörden anerkannt zu werden. Die Behörde, die diese Funktion übernimmt, ist einerseits für die Überwachung der zugeteilten Gruppen zuständig und muss andererseits den Informationsfluss zwischen den Regulatoren koordinieren. Dadurch wird eine doppelte Aufsicht verhindert und gleichzeitig der Aufwand bei den Konzernen reduziert.

Die Anerkennung als Gruppenaufseher oder „Lead Supervisor“ erfolgt für jede Versicherungsgruppe einzeln. Alle zuständigen EU/EWR Aufsichtsbehörden, die ein Versicherungsunternehmen der entsprechenden Gruppe beaufsichtigen, müssen ihr Einverständnis geben. Dieses Vorgehen gilt für alle Gruppen, die im EU/EWR-Raum über mehrere Versicherungsgesellschaften verfügen, d.h. nicht nur für schweizerische Konzerne. Die Schweiz ist derzeit für folgende Versicherungsgruppen als Lead Supervisor anerkannt:
  • Bâloise
  • Helvetia
  • Nationale Suisse.



Fachkontakt: info@bpv.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 13.02.2006

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Internationale Regelungen

Dokumente

Typ: PDF

Memorandum of Understanding between FOPI and Insurance Supervisory Authorities of the EU states and EEA states
10.04.2006 | 1142 kb | PDF


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