Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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Engagement im Ausland

Verstärkte Präsenz in der IAIS

Das BPV ist Gründungsmitglied der IAIS International Association of Insurance Supervisors, der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher mit Sitz in Basel und beteiligt sich an deren Arbeit. Die Vertreter des BPV wirken zum Teil auch als Leiter in den wichtigsten Ausschüssen und Unterausschüssen mit.

In den letzten Jahren ist ein System von Grundsätzen, Normen und Leitlinien entwickelt worden. Heute sind unter anderem Arbeiten zur Beaufsichtigung der Finanzkonglomerate und der Rückversicherung, zum Umgang mit Marktrisiken und zur Solvabilität im Gang, an denen sich die Schweiz massgeblich beteiligt. Ziel ist in den meisten Fällen eine genauere Umschreibung von bereits vereinbarten allgemeinen Regeln oder die Reaktion auf neue, durch die Entwicklung der Technologie und der Märkte aufgeworfene Fragen.

In Abwägung von Aufwand und Ertrag und im Sinn eines gesamtheitlichen Ansatzes hat das BPV seine Präsenz in der IAIS verstärkt, was ihm eine grössere Einflussnahme auf die Beratungen der Aufsichtsbehörden in den verschiedenen Sachbereichen und das frühzeitige Erkennen von neuen Entwicklungen ermöglicht. Die Entwicklung der Wertvorstellungen wie auch die steigende Bedeutung des Informationsaustausches unter den Versicherungsaufsichtsbehörden äussern sich in der Stossrichtung der aktuellen IAIS-Arbeiten. Die Beteiligung von Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Versicherungsunternehmen bereichert dabei die Vielfalt der Gesichtspunkte.

Die Schweiz plädiert in der OECD für eine umfassende Versicherungsaufsicht

Die Verantwortlichen des BPV vertreten die Schweiz im Versicherungsausschuss der OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, zur Zeit mit dem Vizepräsidium. Die schweizerische Delegation beteiligt sich an den Arbeiten des Ausschusses und der Arbeitsgruppen über Solvabilität und Privatrenten.

Die Schweiz unterstützt das Arbeitsprogramm des Ausschusses, das gleicherweise den Interessen der Mitglieder und den Mitteln der OECD Rechnung tragen muss. Die Hauptkapitel bilden die Themen private Krankenversicherung, Kapitalanlagen der Versicherungsgesellschaften und Liberalisierung der Versicherungsmärkte. Unlängst hat die OECD ihr elftes statistisches Versicherungsjahrbuch veröffentlicht - ein Referenzwerk für alle, die sich mit Privatversicherungen befassen. Die Arbeitsgruppen des Ausschusses widmen sich eingehend den Fragen Privatrenten und Solvabilität von Versicherungsunternehmen. Die Schweiz setzt sich dafür ein, den Schutz der Versicherungsnehmer durch eine straffe und umfassende Aufsicht und nicht durch Insolvenzfonds wahrzunehmen, welche die Grundlagen des Aufsichtssystems unterhöhlen würden. Die Schweiz bemüht sich, die Idee der gegenseitigen Anerkennung der Rechtsordnungen weiterzuentwickeln. Dazu hat sie eine Notiz unterbreitet über "Die Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs am Beispiel des Versicherungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein".

Abkommen Schweiz - EWG

Das Abkommen vom 10.10.1989 gewährleistet die Niederlassungsfreiheit und die Nichtdiskriminierung schweizerischer Schadenversicherer im EU-Raum. Angesichts der Einführung der Sitzlandaufsicht mit Einheitslizenz und der Zulassung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit der EU-Versicherer innerhalb der EU hat die Niederlassungsfreiheit an Bedeutung verloren.

Der gemischte Ausschuss CH-EWG hat am 11. Juli 2000 beschlossen, das Abkommen gemäss den Vorschlägen der Arbeitsgruppe abzuändern. Der Beschluss ist nach Abschluss des internen Verfahrens am 18. Juli 2001 formell verabschiedet worden.
Die Änderungen betreffen lediglich die Anhänge und Protokolle des Abkommens. Es handelt sich hauptsächlich um technische Anpassungen an die Entwicklung des Gemeinschaftsrechts nach der Erweiterung auf fünfzehn Mitglieder, der Umstellung vom ECU auf den EURO und nach der Verabschiedung der Dritten Nicht-Lebensversicherungsrichtlinie (92/49/EG) über die zugelassenen Aktivwerte zur Deckung der Solvabilitätsspanne. Der letzte Punkt hat eine Änderung von Artikel 9 der Schadenversicherungsverordnung, SR 961.711, erfordert.

Die vom gemischten Ausschuss am 11. Juli 2000 eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich am 23. Juli 2001 mit den Rechtsakten befasst, die in der Schweiz und in der Gemeinschaft neu verabschiedet worden sind bzw. sich in der Entwurfsphase befinden. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Richtlinie 98/78/EG über die zusätzliche Beaufsichtigung von Versicherungen innerhalb einer Gruppe sowie der Vierten Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie 2000/26/EG. Die letztere wird derzeit in der Schweiz umgesetzt.

Die neue mit der Europäischen Union eingeleitete bilaterale Verhandlungsrunde (als Bilaterale II bezeichnet) betrifft namentlich Dienstleistungen, also auch Versicherungen. Verhandlungsgrundlage bildet der "acquis communautaire" (Rechtsbestand der Gemeinschaft): für die Versicherung also sämtliche existierenden Gemeinschaftsrichtlinien im Versicherungswesen.

Fürstentum Liechtenstein

Obschon die Schweiz nicht EWR-Mitglied ist, können Schweizer Versicherer in Liechtenstein ohne grössere Hindernisse tätig sein - und umgekehrt. Ein Abkommen, das seit fünf Jahren in Kraft ist, bewilligt den freien Verkehr von Versicherungsdienstleistungen.

Im Dezember 2001 sind einige formelle Änderungen beschlossen worden.

Erfahrungsaustausch

Die Aufsichtsbehörden Deutschlands, Österreichs, des Fürstentums Liechtenstein sowie der Schweiz führen alljährlich einen offenen Austausch über Aufsichtsprobleme in analogen Aufsichtssystemen durch. Für das BPV stellt dieser Austausch (Erfa D-A-CH-L) eine wichtige Informationsquelle über die Entwicklungen in der EU dar. Die letzten Erfahrungs-austausche fanden vom 16.-20. Mai 2001 in Deutschland und vom 22.-24. Mai 2002 in der Schweiz statt. Zentrales Thema war die Reorganisation der Finanzmarktaufsicht in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Übereinstimmend befürchten die Aufsichtsbehörden eine Verwässerung der Technik und des Versicherungs-Know-hows durch eine zu starke Gewichtung der Bankenaufsicht.

Ein analoger frankophoner Erfahrungsaustausch der Aufsichtsbehörden von Frankreich, Luxemburg, Belgien und der Schweiz fand vom 19.-20. September 2002 in Luxemburg statt. Es war der zweite nach jenem im Vorjahr in Paris.

Europäische Aufsichtsämterkonferenz

Die Schweiz führt für diesen lockeren Zusammenschluss der Europäischen Aufsichtsämter das Sekretariat.
In Budapest fand vom 20.-23. Mai 2001 die Europäische Konferenz der Versicherungsaufsichtsbehörden, die so genannte "Paneuropäische Aufsichtsämterkonferenz", statt. Auf grosses Interesse stiess die Diskussion über Frühwarnsysteme. Die schweizerische Versicherungsaufsicht stellt seit 1995 das Sekretariat für diese Konferenz sicher. Die nächste Konferenz wird vom 22.-23. Mai 2003 in Slowenien stattfinden.
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