Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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Totalrevision Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag vom 2. April 1908 (VVG) regelt die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten. Das Gesetz wurde vor fast 100 Jahren in Kraft gesetzt und seither lediglich teilrevidiert. Es vermag daher den Ansprüchen an einen modernen, konsumentenfreundlichen Erlass nicht mehr vollauf zu genügen. Aus diesem Grund wurde am 11. Februar 2003 die Expertenkommission VVG unter der Leitung von Professor Anton K. Schnyder eingesetzt und beauftragt, einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht abzuliefern.

In die Totalrevision VVG sollen diejenigen politischen und konsumentenschutzrechtlichen Anliegen aufgenommen werden, die in der im Jahr 2004 durchgeführten Teilrevision nicht bereits berücksichtigt wurden. Gleichzeitig soll das neue VVG insbesondere den zu diesem Thema auf eidgenössischer Ebene eingereichten parlamentarischen Vorstössen, den Empfehlungen der Wettbewerbskommission und den Entwicklungen des Versicherungsvertragsrechts in unseren Nachbarstaaten angemessen Rechung tragen sowie die Koordination mit dem Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht verbessern.

Entwurf der Expertenkommission

Die Expertenkommission VVG hat den Gesetzesentwurf inklusive erläuterndem Bericht Anfang August 2006 abgeliefert. Damit waren die Arbeiten der Expertenkommission beendet. Nach Abschluss dieser ersten Phase wird das Gesetzgebungsverfahren nun weitergeführt. Das EFD hat das BPV im September 2006 beauftragt, gestützt auf den Expertenentwurf bis Ende 2007 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Im Rahmen der Erarbeitung des Vernehmlassungsentwurfs wird es darum gehen, den Vorentwurf und die dazugehörigen Erläuterungen der Expertenkommission wie üblich verwaltungsintern aus versicherungsrechtlicher Optik zu sichten und zu prüfen.

Vernehmlassungsverfahren

Anschliessend wird das EFD über das weitere Vorgehen zu entscheiden haben und dem Bundesrat die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens beantragen. Die Stellungnahmen der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise werden wichtige Hinweise auf die sachliche Richtigkeit und Vollzugsfähigkeit der geplanten Vorhaben geben und ermöglichen Rückschlüsse auf die politische Akzeptanz im Hinblick auf Realisierung und Umsetzung der betreffenden Massnahmen. Ausserhalb der Bundesverwaltung vorhandenes Fachwissen kann einbezogen und genutzt werden. Die Bundeskanzlei wird den Zeitpunkt des Vernehmlassungsverfahrens sowie die Vernehmlassungsunterlagen zu gegebener Zeit in elektronischer Form öffentlich zugänglich machen.
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Fachkontakt: info@bpv.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 10.08.2007

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