Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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BPV-Info Nr. 11

BPV-Info Nr. 11 vom 26.04.2007 – BPV-Entscheid zu den Beteiligungsabsichten der Scor an Converium

Das BPV erhebt aus der Sicht des Versichertenschutzes keine Einwände gegen die beabsichtigte Beteiligung der französischen Scor Gruppe an Converium Holding AG, welche zu einer indirekten Kapitalbeteiligung von mehr als 20% an der Converium AG führt. Zur Überschreitung der nächsthöheren Beteiligungsschwellen von 33% bzw. 50% des Kapitals wird das BPV Stellung nehmen, sobald die entsprechenden Voraussetzungen für diesen Entscheid vorliegen.

Gemäss Artikel 21 des Versicherungsaufsichtsgesetz VAG sind direkte oder indirekte Beteiligungsabsichten an einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz dann der Aufsichtsbehörde mitzuteilen, wenn die Beteiligung 10, 20, 33 oder 50 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte des anderen Unternehmens erreicht oder überschreitet.


Auskunft: Kommunikationsdienst BPV, Tel. 031 325 01 65
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