Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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BPV-Info Nr. 7

BPV-Info Nr. 7 vom 21.12.2006 – Neue BPV-Richtlinie zu Corporate Governance, Risikomanagement und Internes Kontrollsystem

Im Rahmen der Konkretisierung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG hat das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) eine Richtlinie zu Corporate Governance, Risikomanagement und Internes Kontrollsystem erlassen. Die Richtlinie definiert prinzipienbasierte Anforderungen für die dem BPV unterstellten Versicherungsunternehmen, Versicherungsgruppen und -konglomerate. Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2007 in Kraft und muss bis spätestens 31. Dezember 2007 umgesetzt sein.

Die Corporate Governance bezweckt ein funktionales Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Organen des Unternehmens („checks and balances“), eine ausreichende Transparenz der unternehmensinternen Vorgänge sowie die Abstimmung der Zielsetzungen des Unternehmens mit den Erwartungen der verschiedenen Anspruchsgruppen.

Ein angemessenes Risikomanagement und ein wirksames Internes Kontrollsystem (IKS) gewährleisten, dass Risikopotentiale frühzeitig erkannt, beurteilt und überwacht; sowie Massnahmen zur Steuerung erheblicher Risiken und Risikokumulationen rechtzeitig eingeleitet werden.

Die neue Richtlinie schafft die Voraussetzung dazu, dass von allen Versicherungsunternehmen, -gruppen und -konglomeraten ein den unternehmerischen Gegebenheiten angemessenes, effizientes und praxistaugliches System geschaffen werden kann, sofern nicht bereits vorhanden. Die Richtlinie basiert auf bewährten und etablierten Standards sowie den neuesten Erkenntnissen aus internationalen Entwicklungen.

Eine Aufgabe des BPV ist es, die Übereinstimmung und Eignung der von den beaufsichtigten Einheiten angewandten Corporate Governance, des Risikomanagement und des IKS mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu prüfen. Dazu wird das BPV unter anderem auch auf ein neu entwickeltes Aufsichtsinstrument zurückgreifen, das zur qualitativen Überprüfung der Corporate Governance und des Internen Kontrollsystems eines Versicherungsunternehmens eingesetzt werden kann.

Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2007 in Kraft und muss von den unterstellten Unternehmen bis spätestens 31. Dezember 2007 umgesetzt sein.

Auskunft: Kommunikationsdienst BPV, Tel. 031 325 01 65
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Typ: PDF

Bestimmungen zur Corporate Governance, zum Risikomanagement und zum Internen Kontrollsystem
20.12.2006 | 87 kb | PDF


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