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Sanktionen (Embargos)

Die Durch- und Umsetzung von international verhängten Sanktionen gegen bestimmte Staaten wird in der Schweiz auf rechtlicher Grundlage des Bundesgesetzes über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen, Embargogesetz, vollzogen. Das Embargogesetz ist ein sog. Rahmengesetz, welches allgemeingültige Sachverhalte (Zweck, Zuständigkeiten, Auskunftspflicht, Kontrolle, Datenschutz, Amts- und Rechtshilfe, Rechtsschutz, Strafbestimmungen) regelt. Die konkret erlassenen Zwangsmassnahmen sind in separaten, auf dieses Gesetz abgestützten Verordnungen enthalten.

Diese Verordnungen zu den Sanktionen werden vom Bundesrat erlassen und vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO umgesetzt. In den Anhängen der jeweiligen Verordnung werden die Namen von betroffenen Personen, Gruppierungen und Unternehmen genannt. Diese Anhänge werden stetig aktualisiert. Die FINMA orientiert die betroffenen Finanzintermediäre bei Finanzsanktionen über den News Service (Abonnement "Internationale Sanktionen") betreffend Neuerungen. Melden Sie sich hier für den News Service FINMA an.

SECO - Sanktionen betreffend Länder
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