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Details

  • Kollokationsplan

    30.03.2011
    1. Schuldnerin: NicStic AG in Liquidation, Badenerstrasse 565, 8048 Zürich
    2. Einsicht Kollokationsplan: Ab dem 31. März 2011 können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin, Dr. Heidi Pfister-Ineichen, Pfister & Sigg Rechtsanwälte, Seidenhofstrasse 12, 6003 Luzern, in den Kollokationsplan Einsicht nehmen (Voranmeldung unter Tel. +41 (0)41 210 21 22 notwendig).
    3. Kollokationsklagen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen.
      Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
  • Verschiedenes

    30.03.2011

    Mitteilung an die Gläubiger

     

    1. Schuldnerin: NicStic AG in Liquidation, Badenerstrasse 565, 8048 Zürich
    2. Mitteilung: Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse eine Mitteilung betreffend Verwertungshandlungen und Abtretung von Rechtsansprüchen zugestellt. Gläubiger, die keine Mitteilung erhalten haben, können diese bei der Konkursliquidatorin (Dr. Heidi Pfister-Ineichen, Pfister & Sigg Rechtsanwälte, Seidenhofstrasse 12, 6003 Luzern, Tel. +41 (0)41 210 21 22) anfordern.
    3. Fristenlauf: Die in der Mitteilung eingeräumten Rechte betreffend Verwertungshandlungen und Abtretung von Rechtsansprüchen sind innert 20 Tagen auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit der Mitteilung verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.
      Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

  • Verschiedenes

    31.05.2011

    Mitteilung an die Gläubiger

     

    1. Schuldnerin: NicStic AG in Liquidation, Badenerstrasse 565, 8048 Zürich
    2. Mitteilung: Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse eine Mitteilung betreffend Verwertungshandlungen und Abtretung von Rechtsansprüchen zugestellt. Gläubiger, die keine Mitteilung erhalten haben, können diese bei der Konkursliquidatorin (Dr. Heidi Pfister-Ineichen, Pfister & Sigg Rechtsanwälte, Seidenhofstrasse 12, 6003 Luzern, Tel. +41 (0)41 210 21 22) anfordern.
    3. Fristenlauf: Die in der Mitteilung eingeräumten Rechte sind bis zum 20. Juni 2011 auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit der Mitteilung verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.
      Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA