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Enforcement - Begriff

Unter dem Begriff „Enforcement“ fasst die FINMA alle Aufsichtstätigkeit zusammen, bei denen die FINMA aufgrund von Hinweisen auf Verstösse gegen Aufsichtsrecht entlang den Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes feststellt, ob ein Verstoss effektiv vorliegt. Wo dies zutrifft, ordnet die FINMA im Rahmen des Enforcement die zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands notwendigen Massnahmen falls erforderlich in einer anfechtbaren Verfügung an.