Enforcement > Enforcement - Begriff > Kundenschutz drucken

Kundenschutz

Massnahmen gegen illegale Finanzintermediäre

Es ist eine Kernaufgabe der FINMA, mit ihrer Tätigkeit die Gläubiger, Anleger und Versicherten sowie die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu schützen. Die FINMA nimmt diese Aufgabe wahr. Zum einen, indem sie überwacht, dass die Bewilligungsvoraussetzungen bei den bewilligungspflichtigen Instituten und Dienstleistungen jederzeit eingehalten und diese so in der Lage sind, die versprochenen Leistungen erbringen zu können. Zum anderen, indem sie die Einhaltung der Finanzmarktgesetze auch bei Instituten durchsetzt, die nicht über eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde verfügen.

Da die FINMA die unbewilligten Gesellschaften eben nicht systematisch und regelmässig überwacht, erfolgen ihre eingreifenden Massnahmen oftmals erst dann, wenn für gewisse Anleger bereits ein Schaden entstanden ist. Aus diesem Grund appelliert die FINMA an die Anleger, Finanzdienstleister und deren Angebote vorgängig sorgfältig zu prüfen.

Was tut die FINMA für die Anleger?

In ihrem Kampf gegen illegale Finanzintermediäre stehen der FINMA verschiedene Instrumente zur Verfügung:

  • Die FINMA nimmt Hinweise auf allfällige unbewilligte Tätigkeiten im Finanzmarkt jederzeit entgegen und prüft solche Hinweise sorgfältig.
    (Allerdings kann die FINMA den Anzeiger als an das Amtsgeheimnis gebundene Behörde weder über ihr Vorgehen noch über ihre Einschätzung der Seriosität eines Angebots informieren. Entsprechend informiert die FINMA grundsätzlich nicht über einzelne Verfahren. Auch auf Anfrage bestätigt, dementiert oder kommentiert sie Untersuchungen grundsätzlich nicht. Sie behält sich aber vor, falsche oder irreführende Informationen zu berichtigen.)
  • Die FINMA führt eine Liste der Beaufsichtigten. Anleger können sich auf der Internetseite der FINMA darüber informieren, welche Gesellschaft oder welche Person über eine Bewilligung der FINMA verfügt. Im Falle von Unsicherheiten haben Anleger die Möglichkeit, sich an info@finma.ch zu wenden.
  • Die FINMA setzt Gesellschaften auf eine Negativliste, sofern diese mutmasslich eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben, ohne tatsächlich in der Schweiz präsent zu sein. Um den Eindruck zu verhindern, dass es sich um eine Schweizer Gesellschaft handelt, lässt sie gegebenenfalls die Homepage und die schweizerischen Telefonnummern sperren.
  • Die FINMA kann vor Ort abklären, ob unerlaubt eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird. Ist dies der Fall, verbietet sie die Tätigkeit und löst das unerlaubt tätige Unternehmen auf. Hat das Unternehmen gegen Bewilligungspflichten gemäss Banken- oder Börsengesetz verstossen und ist es überschuldet, eröffnet die FINMA zusätzlich den Konkurs und wickelt diesen ab.
  • Die FINMA erstattet Strafanzeige, wenn sie im Rahmen ihrer Untersuchungen Kenntnis von Straftaten erhält.
    (Zu zivilrechtlichen Streitigkeiten kann sich die FINMA nicht äussern, dies ist Sache der Zivilgerichte.)
  • Die FINMA arbeitet eng mit inländischen Strafbehörden zusammen und kooperiert mit anderen inländischen Behörden und ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Was können Sie persönlich tun?

Die Anleger können ihrerseits dazu beitragen, sich vor illegalen Finanzintermediären zu schützen. Folgende Hinweise sollen helfen, Investitionen bei illegalen Anbietern zu verhindern:

  • Nehmen Sie sich Zeit, um über Investitionen zu entscheiden. Lassen Sie sich nie unter Druck setzen.
  • Treffen Sie vor einer Investition eigene Abklärungen über Anbieter und Produkte und lassen Sie sich nicht von Hochglanzprospekten oder geschicktem Telefonmarketing blenden.
  • Überprüfen Sie, ob die Anbieter über die erforderlichen Bewilligungen der FINMA verfügen.
  • Überprüfen Sie, ob Anbieter auf der FINMA-Negativliste figurieren. 
  • Überprüfen Sie den Handelsregisterauszug von Schweizer Anbietern auf allfällige Auffälligkeiten (häufige Mutationen bei Firmenname, Adresse, Zeichnungsberechtigten) hin.
  • Recherchieren Sie, ob Sie über Google oder andere Suchmaschinen Informationen über die Anbieter und Produkte finden. 
  • Nutzen Sie die entsprechenden Internetforen und Konsumentenseiten. Hinweise von verunsicherten oder bereits geschädigten Anlegern müssen hier ein Warnzeichen sein.
  • Vergleichen Sie die Produkte, Renditen und Kommissionen mit anderen Anbietern, insbesondere auch mit denen von bei der FINMA bewilligten Instituten.
  • Diversifizieren Sie in jedem Fall Ihre Anlagen, setzen Sie nicht alles auf eine Karte.
  • Vergegenwärtigen Sie sich immer die Faustregel, dass hohe Renditen in aller Regel mit entsprechend hohen Verlustrisiken einhergehen.