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Aufsichtsenforcement durch Beauftragte

Die FINMA ist zuständig für die Umsetzung der Finanzmarktgesetze und die dazugehörenden Ausführungserlasse. Dazu trifft die FINMA die notwendigen Verfügungen. Im Rahmen der Durchsetzung des Aufsichtsrechts kann die FINMA Beauftragte im Mandatsverhältnis einsetzen. Inhaltlich geht es etwa um den Einsatz als Untersuchungsbeauftragter im Sinn von Artikel 36 FINMAG oder um die Übernahme einer Funktion als Liquidator oder Konkursliquidator eines beaufsichtigten Unternehmens.

Um in einem konkreten Fall rasch einen geeigneten Auftragnehmer auswählen zu können, unterhält die FINMA eine regelmässig aktualisierte Liste von rund 70 Kandidaten (Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder andere Personen mit Erfahrungen im Finanzmarkt-, Insolvenz- und Liquidationsrecht).

Die FINMA lädt alle Personen und Gesellschaften, die für eine Tätigkeit als Beauftragte der FINMA qualifiziert sind, dauernd ein, sich für die Übernahme eines Mandats als Beauftragte/Beauftragter der FINMA zu bewerben. Die Beurteilung der eingereichten Unterlagen erfolgt ein- bis zweimal jährlich.

Einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen zu diesem Aufsichtsinstrument gibt der am 20. März 2008 veröffentlichte EBK-Beauftragtenbericht.