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Selbstregulierung

Im Zuständigkeitsbereich der FINMA hat Selbstregulierung Tradition und erfüllt eine bedeutende Aufgabe für den Finanzplatz. Selbstregulierung nimmt verschiedene Formen an. Man unterscheidet freie oder autonome Selbstregulierung, als Mindeststandard anerkannte Selbstregulierung und obligatorische Selbstregulierung, die auf einem Selbstregulierungsauftrag des Gesetzgebers beruht.

Freie oder autonome Selbstregulierung ist rein privatautonom und entsteht grundsätzlich ohne Mitwirkung des Staates (z.B. Verhaltensregeln von Berufsverbänden). Darüber hinaus kann die FINMA gestützt auf Art. 7 Abs. 3 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes auf Antrag einer Selbstregulierungsorganisation oder von sich aus Akte der Selbstregulierung als Mindeststandard anerkennen (vgl. FINMA-RS 08/10 "Selbstregulierung als Mindeststandard"). Als Folge ihrer Anerkennung gelten solche Normen grundsätzlich nicht mehr nur für die Mitglieder der entsprechenden Selbstregulierungsorganisation, sondern sind fortan auch von den übrigen Branchenzugehörigen als Mindeststandards zu beachten. Die Einhaltung anerkannter Mindeststandards wird anschliessend von der FINMA oder von den Selbstregulatoren durchgesetzt. Eine Auflistung der gegenwärtig anerkannten Selbstregulierungen ist im Anhang zum FINMA-RS 08/10 "Selbstregulierung als Mindeststandard" enthalten.

Obligatorische Selbstregulierung beruht auf einem Auftrag des Gesetzgebers an die Selbstregulatoren, ein Thema durch Selbstregulierung zu ordnen. Solche Regulierungsaufträge sind beispielsweise in Art. 37h des Bankengesetzes (Einlagensicherung), Art. 4 Abs. 1 des Börsengesetzes (angemessene Organisation), Art. 4 Abs. 3 der Kollektivanlagenverordnung (Anforderungen an den vereinfachten Prospekt für strukturierte Produkte) oder Art. 25 des Geldwäschereigesetzes (Konkretisierung der Sorgfaltspflichten) enthalten. Auch obligatorische Selbstregulierung ist der Anerkennung durch die FINMA zugänglich, sofern der Gesetzgeber nicht ohnehin eine staatliche Genehmigung vorsieht. Die Anerkennung erhöht die Legitimität, Effektivität und Glaubwürdigkeit von Selbstregulierungsnormen und trägt dazu bei, dass diese im In- und Ausland als der staatlichen Regulierung gleichwertig wahrgenommen werden.

Die FINMA ruft die Selbstregulierungsorganisationen auf, beim Erlass neuer Regeln – insbesondere wenn diese anerkannt werden sollen – gewisse Regulierungsgrundsätze zu berücksichtigen. Wertvollen Input liefern die Richtlinien für Finanzmarktregulierung, welche die Eidg. Finanzverwaltung, die Eidg. Bankenkommission und das Bundesamt für Privatversicherungen im September 2005 verabschiedet haben. Insbesondere sollen auch Selbstregulierungserlasse transparent und einfach zugänglich sein; ferner sollen die von einer Regulierung Betroffenen auf angemessene Weise gehört werden. Essentiell ist auch die proaktive Information und Koordination mit allenfalls betroffenen Behörden.

Mehr zu diesem Thema (ohne Versicherungen): Bericht der Eidg. Bankenkommission „Selbstregulierung im Finanzsektor“ vom Juli 2007.