Die FINMA reguliert durch
Verordnungen, wo dies in der Finanzmarktgesetzgebung vorgesehen ist, sowie durch
Rundschreiben über die Anwendung der Finanzmarktgesetzgebung. Sie tut dies, soweit es mit Blick auf die Aufsichtsziele nötig ist. Gemäss Art. 7 des
Finanzmarktaufsichtsgesetzes berücksichtigt die FINMA dabei insbesondere:
- die Kosten, die den Beaufsichtigten durch eine Regulierung entstehen würden;
- wie sich eine Regulierung auf den Wettbewerb, die Innovationsfähigkeit und
- die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz auswirken würde;
- die unterschiedlichen Geschäftstätigkeiten und Risiken der Beaufsichtigten; und
- die internationalen Mindeststandards.
Die FINMA sorgt für einen transparenten Regulierungsprozess und eine angemessene Beteiligung der Betroffenen.
Die FINMA hat hierzu
Leitlinien zur Finanzmarktregulierung erlassen. Diese Leitlinien vom April 2010 lösen für die FINMA die Richtlinien für Finanzmarktregulierung vom September 2005 ab.