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Medienmitteilungen
11.03.2010
FINMA untersucht Datendiebstahl bei der HSBC
Die FINMA eröffnete ein formelles Verwaltungsverfahren gegen HSBC. Sie untersucht, wie es 2007 zu einem bedeutenden Diebstahl von Kundendaten kommen konnte und ob die seither von der HSBC getroffenen organisatorischen und technischen Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Vorfälle den gesetzlichen Anforderungen genügen.
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02.03.2010
Abschluss der Untersuchungen in den Fällen Madoff und Lehman
Die FINMA beendete im Jahr 2009 zwei gross angelegte Untersuchungen. Im einen Fall ging es um die Auswirkungen des in den USA erfolgten Betruges durch den US-Investor Bernard L. Madoff auf den Finanzplatz Schweiz. Der andere Fall betrifft den Vertrieb von strukturierten Produkten, die von Tochtergesellschaften der Lehman Brothers Holdings Inc. garantiert waren. In beiden Fällen sind Anleger zu Schaden gekommen. Die FINMA stellte bei einzelnen Finanzintermediären einen Korrekturbedarf fest und veranlasste entsprechende Massnahmen. Die Untersuchungen zeigen weiter, dass die geltende Schweizer Rechtsordnung die Anleger in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung nicht ausreichend schützt. Die FINMA erkennt hier einen regulatorischen Handlungsbedarf. Entsprechend hat sie zu den Vertriebsregeln ein Regulierungsprojekt initiiert.
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01.02.2010
FINMA begrüsst Anerkennung der Gleichwertigkeit der schweizerischen Rückversicherungsaufsicht durch EU-Ausschuss
Mit der Mitteilung vom 1. Februar 2010 bestätigt der Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (CEIOPS) im Namen seiner Mitglieder die Anerkennung der Äquivalenz der schweizerischen Rückversicherungsaufsicht mit der EU-Rückversicherungsrichtlinie 2005/68/EG.
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21.01.2010
FINMA zieht Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter
Der Verwaltungsrat der FINMA hat entschieden, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Sachen Herausgabe von Kundendaten an US-Justizbehörden an das Bundesgericht weiter zu ziehen. Mit dem Weiterzug an das Bundesgericht nutzt die FINMA die Gelegenheit, dass das Bundesgericht den rechtlichen Handlungsspielraum der FINMA in Krisensituationen nach geltendem Recht als letzte Instanz beurteilt.
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08.01.2010
Kommentar zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Herausgabe von Bankkundendaten an US-Behörden
Mit Urteil vom 5. Januar 2010 bezeichnet das Bundesverwaltungsgericht die von der FINMA am 18. Februar 2009 angeordnete Herausgabe von Kundendaten an die US-Justizbehörden als rechtswidrig. Auch das Gericht anerkennt ausdrücklich die schwierige Lage, welche von der FINMA einen Entscheid verlangte. Es ist jedoch der Ansicht, die FINMA hätte diese Datenübermittlung nicht selbstständig verfügen dürfen. Wenn schon hätte sie den Bundesrat bitten müssen, dies zu tun.
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06.01.2010
FINMA eröffnet Konkurs über Aston Bank
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA entzog der ASTON BANK, Lugano, die Bewilligung als Bank und Effektenhändler. Die FINMA stellte gravierende organisatorische Mängel innerhalb der Bank sowie deren Überschuldung fest. Daher wurde der Konkurs eröffnet. Die privilegierten Einlagen der Anleger sind durch die Einlagensicherung gedeckt.
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16.12.2009
Vereinbarung der Credit Suisse mit U.S. Behörden wegen Verletzung von U.S. Sanktionen – Abklärungen der FINMA
Am 16. Dezember 2009 traf die Credit Suisse mit verschiedenen U.S. Behörden eine Vereinbarung wegen Verletzungen von U.S. Recht. Gegenstand ist die Abwicklung von Zahlungen in USD für Personen aus Ländern, für welche Wirtschaftssanktionen der USA gelten. Die FINMA hat dieses Dossier seit Beginn eng mitverfolgt. Sie hat das Verhalten der Bank auch aus Sicht des schweizerischen Aufsichtsrechts gerügt und disziplinarische Massnahmen verlangt.
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18.11.2009
FINMA eröffnet Verfahren in Sachen sia Abrasives
Die Eidg. Finanzmarktaufsicht führt eine Untersuchung wegen möglicher Meldepflichtverletzungen im Zusammenhang mit einem namhaften Beteiligungsaufbau an sia Abrasives. In diesem Zusammenhang eröffnet sie ein Verfahren gegen den Investor Giorgio Behr und andere. In einem zweiten Verfahren klärt die FINMA die Rolle der Bank am Bellevue ab, die den Beteiligungsaufbau an sia Abrasives möglicherweise unterstützt hatte.
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11.11.2009
FINMA veröffentlicht Rundschreiben zu Vergütungssystemen
Das FINMA Rundschreiben "Vergütungssysteme" hat zum Ziel, die Vergütungspraktiken in der Finanzbranche nachhaltig zu beeinflussen. Vergütungssysteme sollen keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität von Finanzinstituten zu beeinträchtigen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf den variablen Vergütungen. Bei der Ausgestaltung des Rundschreibens wurden sowohl Eingaben aus der Anhörung als auch internationale Entwicklungen berücksichtigt, insbesondere die vom Financial Stability Board vorgegebenen Standards. Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
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03.11.2009
FINMA schliesst Untersuchung in Sachen Sulzer ab
Die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA schliesst die im Frühjahr 2007 begonnene Grossuntersuchung des Falles Sulzer ab. Ausgangspunkt war eine Meldung im April 2007, in der die Everest Beteiligungs GmbH überraschend eine Beteiligung von über 31 Prozent an der Sulzer AG offenlegte. Mit Verfügung im Januar 2009 stellte die FINMA fest, dass die hinter der Everest stehenden Investoren gesetzliche Offenlegungspflichten verletzt hatten. Danach rügte die FINMA die Zürcher Kantonalbank, die Deutsche Bank AG Zweigniederlassung Zürich und die NZB Neue Zürcher Bank wegen ihrer Rolle beim verdeckten Beteiligungsaufbau. In einem Fall ordnete die FINMA zudem personelle Massnahmen an. Weiter erstattete die FINMA beim Eidg. Finanzdepartement Strafanzeige gegen die für die Verletzung der Offenlegungspflicht verantwortlichen Investoren.
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27.10.2009
Die FINMA vervollständigt ihre Geschäftsleitung
Der FINMA Verwaltungsrat hat Mark Branson zum Leiter Geschäftsbereich Banken ernannt und damit die FINMA Geschäftsleitung vervollständigt. Mark Branson wird seine Tätigkeit bei der FINMA am 1. Januar 2010 aufnehmen.
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02.10.2009
FINMA informiert über "Stresstests"
Die FINMA führt regelmässige und systematische Stresstests durch, um das Verlustpotential der Grossbanken im Falle einer weiteren gravierenden Verschlechterung der ökonomischen Rahmenbedingungen zu testen. Für die beiden systemrelevanten Grossbanken verlangt die FINMA überdurchschnittlich hohe Kapazitäten, um unvorhergesehene Schockereignisse jederzeit auffangen zu können. Gemäss den jüngsten Analysen verfügen sie auch nach Eintritt eines massiven potenziellen Stressereignisses über eine stabile Kapitalbasis mit einer Tier 1 Capital Ratio von über 8%. Der ECOFIN-Rat und das Komitee der europäischen Bankenaufseher CEBS veröffentlichten gestern Ergebnisse zu einer koordinierten Stresstestanalyse in der EU.
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30.09.2009
FINMA legt ihre strategischen Ziele fest
Die strategischen Ziele der FINMA für die Jahre 2010 bis 2012 wurden durch den Bundesrat genehmigt. Damit unterstützt der Bundesrat die strategische Ausrichtung der FINMA. Die sieben Themenbereiche bilden die Basis von konkreten Initiativen und Projekten, die innerhalb der nächsten drei Jahre umgesetzt werden sollen.
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14.09.2009
FINMA legt Bericht zur Finanzmarktkrise vor
Mit dem Bericht „Finanzmarktkrise und Finanzmarktaufsicht“ legt die FINMA eine umfassende Analyse der Finanzmarktkrise sowie des Verhaltens der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vor. Die Ursachen der Krise und die davon ausgehenden Gefahren wurden von allen Beteiligten nicht rechtzeitig erkannt. Darüber hinaus zeigt die Analyse einzelne Mängel und teilweise zu wenig Durchsetzungskraft in der Bankenaufsicht auf. Der Bericht verdeutlicht aber, dass die EBK schnell und entschieden reagiert hat. Zentrale Weichenstellungen zur Stabilisierung des Finanzplatzes wurden denn auch zielgerichtet und rechtzeitig vorgenommen. Die EBK zog aus der Krise rasch ihre Lehren und leitete sofort erste Massnahmen ein.
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03.09.2009
Betriebsrechnung 2008 der beruflichen Vorsorge
Die privaten Schweizer Lebensversicherer legten für das Jahr 2008 zum vierten Mal eine vollständige Betriebsrechnung für die berufliche Vorsorge vor. Die garantierten Versicherungsverpflichtungen sind nach wie vor ganz mit Vermögenswerten im separaten gebundenen Vermögen gedeckt. Von den gesamten Erträgen aus Spar-, Risiko- und Kostenprozess im Betriebsjahr 2008 flossen den Versicherten 100% in Form von Versicherungsleistungen, Erhöhung der technischen Rückstellungen und Überschussbeteiligung zu. Damit liegt die durchschnittliche Ausschüttung über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestquote von 90%.
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01.09.2009
Eröffnung der Anhörung zum Rundschreiben "Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung"
Die FINMA eröffnet die Anhörung zum Rundschreiben "Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung und Spezialfragen der privaten Krankenversicherung". Das vorliegende Rundschreiben richtet sich an die beaufsichtigten privaten Versicherungsunternehmen sowie die Krankenkassen, die den Versicherungszweig "Krankheit" bzw. "Krankenversicherung" betreiben. Mit dem Rundschreiben will die FINMA die Transparenz verbessern, die Gleichbehandlung der Beaufsichtigten gewährleisten sowie das Vorlage- und Genehmigungsverfahren vereinheitlichen und trotz erhöhter technischer Anforderungen erleichtern. Eingaben zum Entwurf des Rundschreibens sind bis am 31. Oktober 2009 möglich.
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24.08.2009
FINMA strafft ihre Organisation
Der FINMA-Verwaltungsrat hat beschlossen, die Organisation innerhalb der FINMA neu zu strukturieren. Die Anzahl Geschäftsbereiche wird von sieben auf vier reduziert. Die Leiter der neu definierten Geschäftsbereiche Banken, Versicherungen, Märkte sowie Strategische Grundlagen und Dienste stellen zugleich die FINMA-Geschäftsleitung, die von Patrick Raaflaub geführt wird. Die Geschäftsleitung wird von einer "Erweiterten Geschäftsleitung" unterstützt. Ziel der Neuorganisation ist die Vereinfachung der Struktur, der weitere Ausbau von materiellen Querschnittsfunktionen sowie die Entlastung der Geschäftsleitung von operationellen Aufgaben. Die neue Organisation wird per 1. Oktober 2009 operativ.
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19.08.2009
FINMA begrüsst Transaktion des Bundes
Die FINMA begrüsst den Beschluss des Bundesrates, das UBS Engagement des Bundes sofort und vollständig abzubauen. Die im vergangenen Herbst im Rahmen des Massnahmenpaketes zur Stabilisierung des Schweizer Finanzsystems vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel hatten den Zweck einer zeitlich beschränkten Überbrückungsmassnahme, da damals keine privaten Investoren gefunden werden konnten. Die UBS verfügt heute über eine stabile und solide Kapitalbasis.
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20.07.2009
FINMA schlägt Änderung der Eigenmittelverordnung für Kantonal- und Genossenschaftsbanken vor
Die FINMA eröffnet eine Anhörung zur Änderung der Eigenmittelverordnung. Betroffen sind der Kantonalbankenrabatt (Art. 33 Abs. 3 ERV) sowie die Nachschusspflicht bei Genossenschaftsbanken (Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 Abs. 2 ERV). Die FINMA schlägt die Abschaffung beider Ausnahmeregelungen vor. Damit werden die Institute angehalten, für eine angemessene, qualitativ verbesserte Kapitaldecke zu sorgen. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit der Eidg. Finanzverwaltung und endet am 31. August 2009.
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14.07.2009
Kaupthing-Kunden in der Schweiz werden vollständig ausbezahlt
Die Anleger und Gläubiger der Kaupthing Bank Luxembourg S.A., zu der auch die Zweigniederlassung in Genf gehört, werden vollständig ausbezahlt. Dies wurde möglich, weil der Umstrukturierungsplan der insolventen Kaupthing Bank Luxembourg S.A. erfolgreich abgeschlossen werden konnte und die erforderliche Genehmigung erhielt. Die FINMA konnte die von ihr mit Verfügung vom 3. Februar 2009 zum Schutz der Gläubiger und Anleger der Kaupthing Bank Luxembourg S.A. in der Schweiz angeordneten Massnahmen wieder aufheben.
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03.06.2009
Eröffnung der Anhörung zum FINMA Rundschreiben Vergütungssysteme
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zu einem Rundschreiben Vergütungssysteme, das am 1. Januar 2010 in Kraft treten wird. Das Rundschreiben soll dazu beitragen, dass Vergütungssysteme keine Anreize für unangemessene Risiken schaffen, welche die Stabilität von Finanzinstituten gefährden können. Variable Vergütungen („Boni“) werden langfristig und nachhaltig am ökonomischen Gewinn unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten für alle eingegangenen Risiken ausgerichtet. Zudem wird der Verwaltungsrat stärker in die Pflicht genommen. Er zeichnet verantwortlich für die Vergütungspolitik des gesamten Finanzinstituts und muss die Vergütungen in einem Vergütungsbericht offenlegen. Die Anhörungsfrist zum Rundschreiben läuft bis zum 14. August 2009.
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31.03.2009
FINMA startet in anspruchsvollem Umfeld
Seit dem 1. Januar 2009 ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA operativ. Der Aufbau und der Start der FINMA fand in einem anspruchsvollen Umfeld statt, waren die Fusionsbehörden doch aufgrund der Finanzmarktkrise und der Auswirkungen auf die ihnen unterstellten Institute enorm gefordert. Nun gilt es, gemeinsam mit nationalen und internationalen Institutionen die Lehren aus der Finanzkrise zu ziehen, um die Aufsichtstätigkeit gezielt weiterzuentwickeln und den zukünftigen Aufsichtsansatz in der Schweiz auszugestalten.
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18.02.2009
FINMA ermöglicht den Vergleich zwischen UBS und US-Behörden und gibt das Ergebnis der eigenen Untersuchung bekannt
Die FINMA begrüsst den zwischen UBS und den US-Behörden abgeschlossenen Vergleich. Dadurch konnte eine unmittelbar drohende formelle Anklage der Bank in den USA vermieden werden. Um die Folgen einer solchen Anklage für UBS und die Stabilität des Schweizer Finanzsystems mit einem Vergleich abwenden zu können, ordnete die FINMA die sofortige Übergabe einer begrenzten Zahl von Kundendaten an die US-Behörden an. Die FINMA gibt zudem das Ergebnis der Untersuchung der Eidg. Bankenkommission (EBK) gegen die UBS in dieser Sache bekannt. In ihrer Verfügung rügte die EBK die UBS wegen schwerer Verletzung von Bestimmungen des Schweizer Bankengesetzes durch einzelne Mitarbeitende und gravierenden Mängeln im Umgang mit den Rechtsrisiken ihres Geschäfts mit US-Kunden.
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10.02.2009
Einschneidende Reduktion der variablen Vergütungen 2008 bei UBS
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) gestattet UBS per Verfügung vom 3. Februar 2009, für das Jahr 2008 variable Vergütungen in der Höhe von CHF 1,8 Milliarden zuzuteilen. Neben rechtlich geschuldeten Vergütungen kann UBS dabei auch frei zuteilbare Leistungen sprechen. Die Gesamthöhe der variablen Vergütungen wird UBS sowohl im internationalen Vergleich als auch im Vergleich zu den Vorjahren massiv reduzieren. Neben der Beschränkung der für die Erfolgsrechnung 2008 relevanten, variablen Vergütungen hat die FINMA zusätzlich eine Limitierung der aufgeschobenen Vergütungskomponenten verfügt. Diese werden über mehrere Jahre verteilt und nur bei Erfüllung von strengen Bedingungen ausgezahlt.
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26.01.2009
FINMA stellt Verletzung der Offenlegungspflichten in Sachen Sulzer fest
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) stellt mit Verfügung vom 22. Januar 2009 fest, dass Ronny Pecik sen. und Georg Stumpf als organisierte Gruppe im Rahmen ihres zwischen Ende 2006 und Anfang 2007 realisierten Beteiligungsaufbaus an der Sulzer AG ihre Offenlegungspflichten nach Art. 20 Börsengesetz verletzt haben. Die FINMA wird konsequenterweise, von Gesetzes wegen, beim Eidg. Finanzdepartement eine entsprechende Strafanzeige erstatten.
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15.01.2009
FINMA publiziert Mindeststandard für Mindeststandards in der Vermögensverwaltung
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA publiziert ihr Rundschreiben zu Eckwerten für Mindeststandards der Selbstregulierung in der Vermögensverwaltungsbranche. Gleichzeitig legt sie das Prozedere zur Anerkennung solcher Mindeststandards fest. Die Eckwerte definieren Verhaltensregeln für Selbstregulierungen, welche Branchenorganisationen der Vermögensverwaltung der FINMA zur Anerkennung als Mindeststandards vorlegen.
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09.12.2008
FINMA Start steht kurz bevor
Am 1. Januar 2009 nimmt die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihre Tätigkeit auf. Damit tritt das am 22. Juni 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG) vollständig in Kraft. Mit dem FINMAG werden das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV), die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt. Bis zur Überführung in die FINMA verbleiben die drei Fusionsbehörden für ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche zuständig.
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