Der Geschäftsbereich Märkte ist verantwortlich für die Aufsicht über die Börsen und Kapitalmärkte, über das Offenlegungs- und Übernahmewesen, über Institute und Produkte der kollektiven Kapitalanlagen, über Prüfgesellschaften sowie Ratingagenturen. Zudem erbringt der Geschäftsbereich Dienstleistungen zu Fragen der Rechnungslegung:
- Börsen und börsenähnliche Einrichtungen bedürfen einer Betriebsbewilligung und unterstehen der Oberaufsicht durch die FINMA. Organisation und Reglemente der Börsen sind von der FINMA zu genehmigen.
- Der Effektenhandel wird durch die Börsen und die FINMA im Hinblick auf mögliche Insidervergehen, Marktmanipulationen oder andere Marktmissbräuche überwacht. Bei der Untersuchung von entsprechenden Verdachtsmomenten koordiniert die FINMA ihre Abklärungen mit den Strafverfolgungsbehörden.
- Die FINMA ist zuständig für die Durchsetzung der Vorschriften über die Offenlegung von Beteiligungen und über das Verfahren bei Übernahmen; bei letzterem ist sie erste Beschwerdeinstanz für Entscheide der Übernahmekommission.
- Das Bundesgesetz über kollektive Kapitalanlagen (KAG) sieht eine Genehmigung und Bewilligung von Produkten und den damit verbundenen Instituten durch die FINMA vor.
- Die FINMA trifft die bei der Umsetzung das KAG erforderlichen Massnahmen zur Förderung und Weiterentwicklung des schweizerischen Fondsmarktes.
- Die Aufsichtstätigkeit der FINMA im Prüfbereich der umfasst die Anerkennung und Überwachung von aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaften und leitenden Prüfern sowie die Bewilligung der Wechsel von Prüfgesellschaften.
- Die FINMA anerkennt und beaufsichtigt Rating Agenturen.
- Dem Geschäftsbereich Märkte der FINMA ist eine Fachstelle für Rechnungslegungsfragen zugeordnet, welche interne und externe Beratungs- und Unterstützungsdiensteistungen in diesem Bereich erbringt.