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Rückversicherungsaufsicht

Rückversicherer spielen seit jeher eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Bewältigung von Grossschadenereignissen, welche die Erstversicherer alleine nicht tragen könnten. Das Rückversicherungsgeschäft ist ausgeprägt international. Mit rund 70 beaufsichtigten Gesellschaften ist die Schweiz ein wichtiger Standort für die Rückversicherungs-Industrie. Davon zeugt das Prämienvolumen von gegenwärtig über CHF 30 Milliarden, aber auch die Tatsache, dass einer der weltweit führenden Rückversicherer aus der Schweiz stammt. Das Versicherungsaufsichtsgesetz VAG auferlegt den Rückversicherern die von der neuen Aufsichtsphilosophie geprägten Vorschriften, wie sie auch für die Direktversicherer gelten, trägt aber auch der unterschiedlichen Natur der Rückversicherer Rechnung.

Bedeutung der Rückversicherungen

In der Schweiz unterstehen per Ende 2008 rund 70 Rückversicherungseinrichtungen der Aufsicht durch die FINMA. Davon sind 28 professionelle Rückversicherer, die restlichen sind Rückversicherungs-Captives. Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht die Bedeutung der Rückversicherungsbranche: die jährlichen Bruttoprämien liegen mittlerweile bei über 30 Milliarden Franken, und das Eigenkapital, das seit 1997 um durchschnittlich 14% pro Jahr gewachsen ist, macht über 40% des Eigenkapitals aller von der FINMA beaufsichtigten Versicherungsgesellschaften aus.

Durch die internationale Ausprägung des Rückversicherungsgeschäftes kann nicht von einem Schweizer Rückersicherungsmarkt gesprochen werden. Das reine Geschäft mit Risiken in der Schweiz war im Vergleich zum Gesamtgeschäft immer verhältnismässig klein, und viele Rückversicherer haben sich seit jeher sehr stark international ausgerichtet. Die Schweiz hat sich dabei als wichtiger Standort für Rückversicherungsgesellschaften etabliert.

Aufsicht über die Rückersicherungen

Das Geschäft der Rückversicherer unterscheidet sich von jenem der Direktversicherer. Am augenfälligsten ist, dass die Kunden der Rückversicherer ausschliesslich juristische Personen sind. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), dem auch die Rückversicherer unterstellt sind, trägt diesen Unterschieden Rechnung. Dies war unter dem alten VAG noch ausgeprägter, zumal sich die Vorschriften für Direktversicherer zum Teil erheblich von jenen der Rückversicherer unterschieden. Das neue VAG auferlegt den Rückversicherern die von der neuen Aufsichtsphilosophie geprägten Vorschriften, wie sie auch für die Direktversicherer gelten.

Auch das revidierte VAG kennt einige Unterschiede. So gelten beispielsweise die Vorschriften zum gebundenen Vermögen nicht für Rückversicherer, d.h. sie sind grundsätzlich frei in der Gestaltung der Vermögensanlage, sofern die allgemeinen Prinzipien eingehalten werden. In Bezug auf den Swiss Solvency Test SST müssen alle Rückversicherungen ein internes Modell entwickeln, das auf den Prinzipien des SST beruht. Rückversicherungs-Captives sind davon befreit, vorausgesetzt sie verfügen über keine komplexe Risikostruktur. Die risikobasierte Solvenzanforderung der vom SST befreiten RV-Captives wird aufgrund eines Faktormodells bestimmt.

Die laufende Rückversicherungsaufsicht beinhaltet wiederkehrende Tätigkeiten, wie z.B. die Prüfung der jährlichen finanziellen Berichterstattung und andererseits Prüfungen von Transaktionen der Rückversicherungsunternehmen. Diese Prüfungen erstrecken sich über den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens: Angefangen bei der Bewilligung für den Geschäftsbetrieb, alle möglichen Geschäfte in einer Ausbau- oder Umbauphase eines Unternehmens wie Beteiligungen, Finanzierungen, Akquisitionen, Fusionen, Änderungen von Organen usw. bis hin zum Verzicht auf die Geschäftstätigkeit, die Erstellung eines Abwicklungsplan und Entlassung aus der Aufsicht. Ein zentrales Instrument bildet dabei der Geschäftsplan, der bei solchen Geschäften häufig tangiert ist. Änderungen des Geschäftsplanes bedürfen der Mitteilungs- oder Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde.