Über FINMA > Ziele drucken

Ziele

Das Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG) wurde am 22. Juni 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2008 die Umsetzungserlasse zum Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG verabschiedet und dieses auf den 1. Januar 2009 vollständig in Kraft gesetzt.

Das Ziel der neuen Finanzmarktaufsicht
Ziel dieses Gesetzes ist es, in der Schweiz die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen, Börsen und Effektenhändler sowie weitere Finanzintermediäre in einer Behörde zusammenzufassen. Mit dem FINMAG werden die drei Behörden Bundesamt für Privatversicherungen BPV, Eidgenössische Bankenkommission EBK und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei Kst GwG in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt. Die Finanzmarktaufsicht bezweckt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger, der Anlegerinnen und Anleger, der Versicherten sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Sie trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei (FINMAG Art. 5).

Organisatorische Neuausrichtung
Mit einer Wertschöpfung von 12% am Bruttoinlandprodukt und gegen 200‘000 Beschäftigten kommt dem Finanzsektor eine zentrale wirtschaftliche Bedeutung zu. Gleichzeitig ergeben sich, wie die Finanzmarktkrise vor Augen geführt hat, aufgrund der Grösse und Vernetzung des Finanzsektors systemische Risiken, die sich für die gesamte schweizerische Volkswirtschaft nachteilig auswirken können.

Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklungen auf den Finanzmärkten sowie der immer komplexeren Aufgaben der Finanzmarktaufsicht wird deshalb die institutionelle Struktur der bisher bestehenden Aufsichtsorgane verbessert. Mit der Errichtung einer integrierten Aufsichtsbehörde wird eine organisatorische Neuausrichtung vollzogen, welche die schweizerische Finanzmarktaufsicht stärken und ihr im internationalen Verhältnis ein grösseres Gewicht verleihen wird.

Corporate Governance und Verhaltenskodex
Die FINMA ist als öffentlich-rechtliche Anstalt ausgestaltet. Sie verfügt über funktionelle, institutionelle und finanzielle Unabhängigkeit sowie über eine zeitgemässe Führungsstruktur mit einem Verwaltungsrat, einer Geschäftsleitung und einer von der Eidgenössischen Finanzkontrolle wahrgenommenen externen Revisionsstelle. Die Unabhängigkeit der FINMA wird im Gegenzug durch eine Rechenschaftspflicht und die politische Oberaufsicht durch den Bund ausgeglichen.

Die FINMA legt grössten Wert darauf, dass sich die für sie tätigen Personen integer verhalten und alles unterlassen, was Ansehen und Glaubwürdigkeit der FINMA gefährden könnte. Der von der FINMA erlassene Verhaltenskodex enthält strenge Anweisungen, insbesondere betreffend Umgang mit Interessenkonflikten, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für die FINMA auftreten können. Er richtet sich an alle für die FINMA tätigen Personen, namentlich Mitglieder des Verwaltungsrates sowie fest und temporär angestellte Mitarbeitende.

Sieben Gesetze unter dem Dach des Finanzmarktaufsichtsgesetzes FINMAG
Neben organisatorischen Fragen zur Institution FINMA umfasst das FINMAG auch Grundsätze zur Finanzmarktregulierung, eine Regelung zur Haftung sowie harmonisierte Aufsichtsinstrumente und Sanktionen. Damit kommt dem FINMAG die Funktion eines Dachgesetzes über die übrigen Gesetze zu, welche die Finanzmarktaufsicht regeln. Der gesetzliche Auftrag der Aufsichtsbehörde bleibt jedoch unverändert, und den Besonderheiten der verschiedenen Aufsichtsbereiche wird Rechnung getragen. So haben Banken und Effektenhändler, Börsen, Versicherungsunternehmen und kollektive Kapitalanlagen weiterhin die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu erfüllen. Auch das System der Selbstregulierung nach dem Geldwäschereigesetz und dem Börsengesetz wird beibehalten.

Mit dem FINMAG wurden auf den 1. Januar 2009 zwei ausführende Verordnungen in Kraft gesetzt:

  • Die Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht überwälzt die Kosten der Aufsicht möglichst verursachergerecht und ohne Quersubventionierungen auf die einzelnen Aufsichtsbereiche.
  • Die Finanzmarktprüfverordnung fasst die Bestimmungen zum Prüfungswesen im Finanzmarktbereich in einer Verordnung zusammen.