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Organisation

Die FINMA beschäftigt rund 350 Mitarbeitende. Das Personal setzt sich aus einer breiten Palette von Spezialisten zusammen, die interdisziplinär zusammenarbeiten. Es handelt sich um Juristen, Ökonomen, Mathematiker, Wirtschaftsprüfer und Aktuare, Rechnungslegungs- und Anlagespezialisten sowie weitere Fachkräfte.

Verwaltungsrat
 
Als strategisches Führungsorgan der FINMA verfügt der Verwaltungsrat gemäss FINMAG über sieben bis neun fachkundige und unabhängige Mitglieder. Er entscheidet über Geschäfte von grosser Tragweite, erlässt Verordnungen und Rundschreiben und verantwortet das Budget der FINMA. Gleichzeitig stellt er die interne Kontrolle durch eine interne Revision sicher und überwacht die Geschäftsleitung. Unter Berücksichtigung von Corporate-Governance-Überlegungen wurden aus dem Kreis der Mitglieder des Verwaltungsrates folgende Verwaltungsratsausschüsse etabliert:
  • Der Nominations- und Entschädigungsausschuss bereitet die dem Verwaltungsrat zugewiesenen Entscheide im Personalbereich vor.
  • Der Prüfungsausschuss hat als unabhängiger Fachausschuss die Aufgabe, den Verwaltungsrat bei seiner Überwachungsaufgabe nachhaltig zu unterstützen.
  • Der Strategieausschuss steuert den Prozess zur Strategieentwicklung und schlägt zuhanden des Verwaltungsrates die strategischen Schwerpunkte der FINMA vor.

Ausserdem rekrutiert der Verwaltungsrat aus seinen Reihen Fachreferenten, die gegenüber dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung beratend tätig sind. Sie erhalten einen vertieften Einblick in die konkreten Regulierungsvorhaben in Bezug auf die jeweiligen Aufsichtsgesetze und bringen ihre spezifischen Fachkenntnisse und die strategische Sicht des Verwaltungsrates durch die Begleitung der Regulierungsarbeiten in einem frühen Stadium ein. Zudem werden als gesetzesübergreifende Fachreferate die Fachreferate Risikomanagement und Prüfwesen gebildet.

Schliesslich unterhält der Verwaltungsrat auf oberster Führungsstufe institutionalisierte Kontakte zu massgebenden Behörden und Organisationen im In- und Ausland. Der Verwaltungsrat erhält damit Gelegenheit, mit ausgewählten Stakeholdern Entwicklungen und Belange von übergeordneter Bedeutung zu erörtern.

Geschäftsleitung
 
Die Geschäftsleitung ist das operative Organ der FINMA und stellt die gesetzes- und strategiekonforme Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen, Börsen und Effektenhändler sowie weitere Finanzintermediäre sicher. Die Geschäftsleitung entscheidet namentlich über Bewilligungserteilungen, wesentliche Führungs-, Organisations- und Personalfragen, Weisungen und Aufsichtsfragen von bereichsübergreifender Bedeutung. Die Geschäftsleitung erarbeitet die Entscheidgrundlagen für jene Geschäfte, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsrates fallen und ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse zuständig.