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Internationale Zusammenarbeit

Auf bilateraler Ebene unterhält die FINMA regelmässige Kontakte zu Banken- und Börsenaufsichtsorganen ausländischer Finanzplätze. Dabei kann es sich je nach Staat um eine oder mehrere Behörden handeln. Die Intensität dieser Kontakte hängt von den Aktivitäten der schweizerischen Finanzintermediäre in den betroffenen Staaten und umgekehrt ab. Um den stetig wachsenden Informationsbedürfnissen zwischen den zuständigen Behörden nachzukommen, müssen Rahmen und Modalitäten der Zusammenarbeit teilweise mit schriftlichen Übereinkommen formalisiert werden.

Im Banken- sowie im Versicherungsbereich bildet die konsolidierte Aufsicht über international tätige Finanzgruppen den Schwerpunkt der Zusammenarbeit unter den Behörden. Die FINMA wird als Aufsichtsbehörde des Ursprungslandes eines Unternehmens dann aktiv, wenn im Ausland tätige Schweizer Institute (insbesondere – aber nicht nur – die beiden Grossbanken) betroffen sind. Sie schaltet sich aber auch bei Zweigniederlassungen und Filialen von ausländischen Finanz- und Versicherungsinstituten in der Schweiz ein.

Die Zusammenarbeit unter Aufsichtsbehörden bei der Überwachung der Börsen- und Finanzmärkte dient vor allem dem Austausch von Informationen über mögliche Verstösse (Insiderhandel, Kursmanipulation, Verletzung der Meldepflichten, ungesetzliche Anwerbung von Anlegern usw.), die von der Schweiz aus an einer ausländischen Börse begangen wurden oder umgekehrt. Der Informationsaustausch über solche Aktivitäten führt zu zahlreichen Beschwerden von betroffenen Kunden und dementsprechend zu Gerichtsentscheiden.