(Letzte Änderung vom 1. Oktober 2009)
1. Wie ist die Aufsicht hinsichtlich Geldwäschereibekämpfung organisiert?
Die Broschüre "
Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz" ist letztmals im Oktober 2003 aktualisiert worden und deckt daher neuere Entwicklungen nicht ab. Zudem hat das statistische Material am Ende der Broschüre seine Relevanz verloren. Da die Broschüre aber immer noch einen guten Überblick über das schweizerische Instrumentarium zur präventiven Geldwäschereibekämpfung gibt, rechtfertigt es sich, sie weiterhin auf der Website zugänglich zu machen. Detailangaben sind separat nachzuprüfen. Für neueres statistisches Material verweisen wir auf die Geschäftsberichte und die Websites der einzelnen Behörden (FINMA, ESBK, MROS) sowie auf die von der Nationalbank veröffentlichten Statistiken.
Zum Aufgabenbereich der FINMA gehören die Aufsicht über 11 Selbstregulierungsorganisationen (SRO) mit ca. 6'500 Mitgliedern, die Regulierung im Bereiche der Geldwäschereibekämpfung und weiterer Bereiche der Finanzkriminalität (u.a. Terrorismusfinanzierung, Korruption, Embargo und Potentatengelder) sowie die Vertretung der Interessen der Finanzmarktaufsicht in der Financial Action Task Force on Money-Laundering (FATF), im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht sowie in der AML/CFT Expert Group (AMLEG).
Weitere wichtige Aufgaben umfassen die Beziehungen zu den Stakeholdern der FINMA wie Bankiervereinigung, Versicherungsverband, Forum SRO und Strafverfolgungsbehörden sowie die Koordination mit anderen im Bereiche der Geldwäschereiprävention tätigen Behörden.
2. An wen kann ich mich bei zusätzlichen Fragen wenden?
questions@finma.ch oder Tel. +41 31 327 91 00