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Bewilligungsträger

Die FINMA unterhält folgende Listen aller durch sie bewilligten Institute und Anlagefonds, die Ihnen im Excel- oder PDF-Format zur Verfügung stehen.

Banken und Effektenhändler


Banken und Effektenhändler  
Raiffeisenbanken  
Vertretungen ausländischer Banken und Effektenhändler  
Banken/Effektenhändler in Aufgabe der Geschäftstätigkeit  
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Versicherer


Versicherungsunternehmen  
Versicherungskonzerne (Gruppen und Konglomerate)  
Versicherungsunternehmen gemäss Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein (FL): Freier Dienstleistungsverkehr  
Versicherungsunternehmen gemäss Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein (FL): Niederlassungsgeschäft  
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Kollektive Kapitalanlagen


Schweizerische kollektive Kapitalanlagen
Mutationslisten
 
Ausländische kollektive Kapitalanlagen, deren Vertrieb in oder von der Schweiz aus genehmigt wurde
Mutationslisten
 
Fondsleitungen, Vertreter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen und Vertriebsträger von kollektiven Kapitalanlagen  
Anerkannte elektronische Plattformen i.S. von Art. 39 KKV  
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Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen


Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen
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Börsen


Ausländische Börsenteilnehmer, schweizerische Börsen und börsenähnliche Einrichtungen sowie bewilligte ausländischen Börsen  
Bzgl. Meldepflicht anerkannten ausländischen Börsen
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Geldwäscherei


Finanzintermediäre (DUFI)  
Gruppengesellschaften  
Selbstregulierungsorganisationen (SRO)  
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Prüfgesellschaften


Prüfgesellschaften (Banken, Effektenhändler, kollektive Kapitalanlagen und Versicherungsunternehmen)  
Prüfgesellschaften (Geldwäschereigesetz, GwG)
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Ratingagenturen


Ratingagenturen
Konkordanztabellen
Securitisation – Konkordanztabelle SA-CH und SA-BIZ
Securitisation – Konkordanztabelle IRB


Diese Listen werden regelmässig angepasst. Es kann aber - z.B. wegen noch nicht eingetretener Rechtskraft - vorkommen, dass Beaufsichtigte die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit erhalten haben, jedoch noch nicht auf der entsprechenden Liste aufgeführt sind, oder Beaufsichtigte noch als bewilligt aufgeführt sind, denen die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit entzogen wurde. Auf den Listen nicht mehr aufgeführt werden Beaufsichtigte, die zwar noch der Aufsicht der FINMA unterstehen, aber die bewilligungspflichtige Tätigkeit eingestellt haben. Im Übrigen werden Bewilligungsträger je nach Schutzniveau mit unterschiedlicher Kontrollintensität überwacht.

Im Zweifelsfall können Sie sich an folgende Adresse wenden, um zu erfahren, ob ein Institut im Besitz einer Bewilligung zur Ausübung einer bestimmten Geschäftstätigkeit ist:

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Einsteinstrasse 2
3003 Bern

Tel. +41 (0)31 327 91 00
Fax +41 (0)31 327 91 01 
E-Mail: info@finma.ch