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Pfandbriefzentrale
Derzeit sind zwei Pfandbriefzentralen zur Emission von Schweizer Pfandbriefen ermächtigt, die Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken und die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute. Für die laufende Überwachung der beiden Pfandbriefzentralen ist der Geschäftsbereich Banken / Finanzintermediäre zuständig. Im dualistischen Aufsichtssystem erfolgt dies weitgehend gestützt auf die Prüfung und Berichterstattung durch externe Prüfgesellschaften.
Pfandbriefe sind obligationenähnliche Wertpapiere zur langfristigen Finanzierung der von Banken gewährten erstrangigen Hypothekarkredite. Im Unterschied zu gewöhnlichen Anleihensobligationen bietet der Pfandbrief besonders weitgehende, gesetzlich geregelte Sicherheiten. Einerseits haften der Emittent der Pfandbriefe sowie die darlehensbeziehenden Banken mit ihren eigenen Mitteln, andererseits die Hypothekarschuldner der Banken mit ihren verpfändeten Grundstücken. Der Erlös aus den Pfandbriefemissionen wird an die interessierten Mitgliedbanken der beiden Zentralen zur Refinanzierung ihres Hypothekargeschäftes weitergegeben.