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Bewilligungsträger

Suche nach bewilligten Instituten und kollektiven Kapitalanlagen

Letzte Änderungen: 12.03.2010 14:00

Die FINMA unterhält folgende Listen aller durch sie bewilligten Institute und Anlagefonds, die Ihnen im Excel- oder PDF-Format zur Verfügung stehen.

Liste der bewilligten Banken und Effektenhändler
Liste der bewilligten Raiffeisenbanken
Liste der bewilligten Vertretungen ausländischer Banken und Effektenhändler
Liste der zugelassenen Prüfgesellschaften (Banken, Effektenhändler, kollektive Kapitalanlagen und Versicherungsunternehmen
Liste der zugelassenen Prüfgesellschaften (Geldwäschereigesetz, GwG) Es wurde keine Beschreibung (de) erfasst.
Liste der bewilligten Finanzintermediäre nach Art. 2 Abs. 3 GwG (DUFI)  Es wurde keine Beschreibung (de) erfasst.
Liste der bewilligten Fondsleitungen, Vertreter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen und Vertriebsträger von kollektiven Kapitalanlagen
Liste der bewilligten Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen
Liste der genehmigten schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen
Mutationslisten
Liste der ausländischen kollektiven Kapitalanlagen, deren Vertrieb in oder von der Schweiz aus genehmigt wurde
Mutationslisten
Liste der anerkannten elektronischen Plattformen nach Art. 39 KKV
Liste der bewilligten ausländischen Börsenteilnehmer, schweizerischen Börsen und börsenähnlichen Einrichtungen sowie bewilligten ausländischen Börsen
Liste der bzgl. Meldepflicht anerkannten ausländischen Börsen
Liste der der FINMA-Geldwäschereiaufsicht unterstellten Gruppengesellschaften
Liste der anerkannten Ratingagenturen
Versicherungsunternehmen unter Aufsicht FINMA

Versicherungskonzerne (Gruppen und Konglomerate) unter Aufsicht FINMA

Konkordanztabellen
Securitisation – Konkordanztabelle SA-CH und SA-BIZ
Securitisation – Konkordanztabelle IRB

Diese Listen werden regelmässig angepasst. Es kann aber - z.B. wegen noch nicht eingetretener Rechtskraft - vorkommen, dass Beaufsichtigte die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit erhalten haben, jedoch noch nicht auf der entsprechenden Liste aufgeführt sind, oder Beaufsichtigte noch als bewilligt aufgeführt sind, denen die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit entzogen wurde. Auf den Listen nicht mehr aufgeführt werden Beaufsichtigte, die zwar noch der Aufsicht der FINMA unterstehen, aber die bewilligungspflichtige Tätigkeit eingestellt haben.

Im Zweifelsfall können Sie sich an folgende Adresse wenden, um zu erfahren, ob ein Institut im Besitz einer Bewilligung zur Ausübung einer bestimmten Geschäftstätigkeit ist:

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Einsteinstrasse 2
3003 Bern

Tel. +41 31 327 91 00
Fax +41 31 327 91 01 
E-Mail: info@finma.ch