Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA hat am 27. Oktober 2011 den Anhang zur Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d'Ivoire (SR 946.231.128.9) angepasst. Dabei wurden 8 Einträge gelöscht. Die Änderung tritt am 31. Oktober 2011 in Kraft.
Die Verordnung ist unter den ausserordentlichen
Veröffentlichungen 2011 des Bundesrechts abrufbar.