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Anfragen
Die FINMA gibt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages Auskunft über Bewilligungen oder angeordnete Massnahmen. Sie äussert sich nicht über laufende Verfahren.
Die FINMA nimmt Hinweise über allfällige Missstände gerne entgegen. Sie unterstreicht aber, dass die Anzeigenden keine Parteistellung und damit kein Recht auf Information oder Akteneinsicht haben. Die FINMA ist keine Schiedsstelle und kann keine Rechtsberatung erteilen.
Auf anonymisierte oder semi-anonymisierte (nur Name und E-Mail Adresse) Anfragen geht die FINMA nicht ein.
Weitere Informationen
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