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Prüfgesellschaften

Im Rahmen des dualistischen Aufsichtssystems delegiert die FINMA die Prüfung von Banken, Versicherungsunternehmen, Effektenhändlern, Fondsleitungen, Investmentgesellschaften mit variablem oder festem Kapital, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen, Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen, Anlagefonds sowie direkt unterstellten Finanzintermediären (DUFI) an anerkannte Prüfgesellschaften.

Die Prüfgesellschaften sowie die leitenden Prüferinnen und Prüfer benötigen für die Ausübung ihrer Tätigkeit neben der Basiszulassung durch die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) eine spezialgesetzliche Zulassung im Sinne von Art. 26 FINMAG. Die FINMA räumt den Prüfgesellschaften, die ihrer Aufsicht unterstehen und ihr Vertrauen geniessen umfassende Befugnisse ein.

Die Aufgaben und Arbeiten der Prüfgesellschaften werden ordnungsgemäss überwacht und überprüft. Dabei wird insbesondere kontrolliert, ob die Prüfgesellschaften die Voraussetzungen für ihre Anerkennung ständig erfüllen und ob sie die aufsichtsrechtlichen Vorschriften sowie die einschlägigen Verhaltensregeln des Berufsstandes einhalten. Es wird zudem überprüft, ob die Prüfmethodologien, welche die Prüfgesellschaften in den Handbüchern und Standesregeln festhalten, im konkreten Einzelfall angewendet werden. Die FINMA unterzieht die Organisationsstruktur und die Auftragsabwicklung der Prüfgesellschaft gezielten Qualitätskontrollen und analysiert deren Prüfaufwand und Honorare. Diese Qualitätskontrollen erfolgen in enger Koordination mit der RAB.

Durch die Überwachung der Prüfgesellschaften soll sowohl in der Planungs- als auch in der Durchführungsphase der Prüfung ein hoher Qualitätsstandard gewährleistet werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Prüfberichte, die zum einen für die Aufsichts- und Kontrollorgane auf oberster Stufe und zum anderen für die FINMA bestimmt sind, inhaltlich mit den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen übereinstimmen. Durch den Einsatz interdisziplinärer Teams aus den einzelnen Bereichen der FINMA entstehen hohe Synergien. Zudem können durch die Überwachung die Kontakte mit den Prüfgesellschaften und deren leitenden Prüferinnen und Prüfern verstärkt, die Erwartungen der FINMA in Bezug auf die Prüfung präzisiert sowie wertvolle Informationen zusammengetragen werden. Die FINMA kann die Prüfgesellschaften zudem in sämtlichen Phasen der Prüfung bei unterstellten Instituten begleiten, wobei sich die Rolle auf die eines Beobachters beschränkt. Die FINMA nimmt an keiner Prüfungshandlung teil und die Verantwortung für die Prüfung bleibt bei der Prüfgesellschaft.