Nome | Saruz Ramon |
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Decisione del | 02.03.2017 |
Entrata in vigore il | 05.04.2017 |
Dettaglio | Ramon Saruz, geb. 11. Juli 1978, deutscher Staatsangehöriger, Alberich Zwyssigstrasse 82, 5430 Wettingen, wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form ohne Bewilligung zu unterlassen. Insbesondere wird Ramon Saruz angewiesen, die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form ohne Bewilligung zu unterlassen. |