Responsable
Liquidateur Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich
Type de procédure Insolvabilité
Débitrice QUID PRO QUO Association in Liquidation, Seestrasse 520, 8038 Zürich
11.12.2018
Propriété | Détails |
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1. Débitrice/débitrice | QUID PRO QUO Association in Liquidation, Seestrasse 520, 8038 Zürich |
2. Consultation de l'état de collocataion | Die Kollokationsverfügungen Nr. 38, 67, 177 und 226 vom 21. November 2018 wurden innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neuen Kollokationsverfügungen Nr. 38a, 67a, 177a und 226a vom 10. Dezember 2018 ersetzt, so dass ein um CHF 8‘263.25 höherer Betrag in der dritten Klasse zugelassen wird. Betreffend dieser Forderungen (und nur betreffend dieser Forderungen) liegt nunmehr der berichtigte Kollokationsplan auf. Ab dem 11. Dezember 2018 können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich in den berichtigten Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf Tel. +41 (0)44 257 20 00). |
3. Remarques | Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
22.11.2018
Propriété | Détails |
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1. Débitrice/débitrice | QUID PRO QUO Association in Liquidation, Seestrasse 520, 8038 Zürich |
2. Remarques | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Auflage des Kollokationsplanes und der Eigentumsansprachen sowie Abtretungen von Rechtsansprüchen zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Konkursliquidatorin Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich (Tel. +41 (0)44 257 20 00), anfordern. Gläubiger können die Abtretung der im Zirkular genannten Rechtsansprüche bei der Konkursliquidatorin beantragen. |
3. Délai | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen geltend zu machen. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.
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22.11.2018
Propriété | Détails |
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1. Débitrice/débitrice | QUID PRO QUO Association in Liquidation, Seestrasse 520, 8038 Zürich |
2. Consultation de l'état de collocataion | Ab dem 22. November 2018 können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, in den Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf Tel. +41 (0)44 257 20 00). |
3. Remarques | Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen.
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10.01.2018
Propriété | Détails |
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1. Débitrice/débitrice | QUID PRO QUO Association in Liquidation, Seestrasse 520, 8038 Zürich |
2. Remarques | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Verwertungshandlungen zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses beim Konkursliquidator Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, Tel. +41 (0)44 257 20 00 anfordern.
Die Gläubiger und Eigner erhalten Gelegenheit, zu den beabsichtigten Verwertungshandlungen anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Im Fall der anfechtbaren Verfügung haben Gläubiger und Eigner mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz). |
3. Délai | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte und/oder eine anfechtbare Verfügung zu verlangen, sind bis zum 24. Januar 2018 geltend zu machen (Datum des Poststempels einer schweizerischen Poststelle).
Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
19.09.2017
Propriété | Détails |
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1. Débitrice/débitrice | QUID PRO QUO Association, Seestrasse 520, 8038 Zürich |
2. Déclaration de faillite | 11.09.2017 08:00:00 |
3. Procédure | Bankenkonkursverfahren Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation. |
4. Délai pour les productions | 31. Oktober 2017
Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. Forderungsanmeldeformulare können bei der Konkursliquidatorin bezogen werden. |
5. Annonce des prétentions | Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist beim Konkursliquidator zu melden und ihm die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
6. Obligation d’annonce et de mise à disposition | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
7. Liquidateur de la faillite | Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich |
8. For de la faillite | Zürich |
9. Remarques | Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Remarques | Weit |