Responsable
Liquidateur Transliq AG, Schwanengasse 5/7, 3001 Bern
Type de procédure Insolvabilité
Débitrice Kammermann Immobilien-Investment GmbH in Liquidation, Gruobstrasse 30, 6372 Ennetmoos
03.11.2017
Propriété | Détails |
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1. Débitrice/débitrice | Kammermann Immobilien-Investment GmbH in Liquidation, Gruobstrasse 30, 6372 Ennetmoos |
2. Remarques | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Verwertungshandlungen zugestellt.
Die Gläubiger und Eigner erhalten Gelegenheit, zu den beabsichtigten Verwertungshandlungen anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen und der Konkursliquidatorin höhere Kaufangebote zu unterbreiten. Im Fall der anfechtbaren Verfügung haben Gläubiger und Eigner mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz). Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Konkursliquidatorin (Transliq AG, Schwanengasse 5/7, 3001 Bern, Tel.: +41 (0)31 326 30 50) anfordern. |
3. Délai | Das im Zirkular den Gläubigern eingeräumte Recht, eine anfechtbare Verfügung zu verlangen, ist innert 10 Tagen und das Recht, ein Höhergebot zu unterbreiten, innert 20 Tagen geltend zu machen.
Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
01.05.2015
Propriété | Détails |
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1. Débitrice/débitrice | Kammermann Immobilien-Investment GmbH in Liquidation, Gruobstrasse 30, 6372 Ennetmoos |
2. Déclaration de faillite | 27.04.2015 12:00:00 |
3. Procédure | Bankenkonkursverfahren. Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation unter Konkursverfahren. |
4. Délai pour les productions | 05. Juni 2015 Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. Das entsprechende Formular ist hier abrufbar. |
5. Annonce des prétentions | Schuldner des Gemeinschuldners sowie Personen, welche Vermögenswerte des Gemeinschuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihm die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Anzumelden sind auch Forderungen, gegen die eine Verrechnung geltend gemacht wird. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
6. Obligation d’annonce et de mise à disposition | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz des Gemeinschuldners befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist bei der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
7. Liquidateur de la faillite | Transliq AG, Schwanengasse 5/7, 3001 Bern |
8. For de la faillite | Ennetmoos |
9. Remarques | Von Gesetzes wegen werden die aus dem Grundbuch ersichtlichen Forderungen samt den laufenden Zinsen berücksichtigt. Eine Berücksichtigung von Forderungen aufgrund der Bücher kann nicht gewährleistet werden. Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Remarques | Der Gemeinschuldner ist Eigentümer folgender Liegenschaften und Miteigentumsanteile:
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