Responsable
Liquidateur
Holenstein Brusa AG
Utoquai 29/31
8008 Zürich
Type de procédure Insolvabilité
Débitrice
LOUBNA Fine Art Society AG in Liquidation, Jurastrasse 58
5430 Wettingen
31.01.2023
Propriété | Détails |
---|---|
1. Débitrice/débitrice | LOUBNA Fine Art Society AG in Liquidation |
2. Date de la clôture | 30.01.2023 |
3. Valeurs patrimoniales consignées | Keine Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
02.12.2022
Propriété | Détails |
---|---|
1. Débitrice/débitrice | LOUBNA Fine Art Society AG in Liquidation CHE-115.510.552 Jurastrasse 58 5430 Wettingen |
2. Remarques | Liquidator
|
3. Délai | Die eingeräumten Rechte sind innert 10 Tagen auszuüben.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
13.07.2021
Propriété | Détails |
---|---|
1. Débitrice/débitrice | LOUBNA Fine Art Society AG in Liquidation |
2. Remarques | Konkursliquidatorin |
08.01.2020
Propriété | Détails |
---|---|
1. Débitrice/débitrice | LOUBNA Fine Art Society AG in Liquidation
CHE-115.510.552 Jurastrasse 58 5430 Wettingen |
2. Remarques | Liquidator
Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend eine Verwertungshandlung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen bestimmte Organe der Gemeinschuldnerin zugestellt.
Gläubiger und Eigner erhalten Gelegenheit, zu der beabsichtigten Verwertungshandlung anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Für diesen Fall haben Gesuchsteller mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses beim Liquidator anfordern. |
3. Délai | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind bis zum 24. Januar 2020 geltend zu machen.
Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.
|
21.01.2019
Propriété | Détails |
---|---|
1. Débitrice/débitrice | LOUBNA Fine Art Society AG in Liquidation, Jurastrasse 58, 5430 Wettingen |
2. Remarques | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular zur Genehmigung eines Vergleichs und Aufteilung des Vergleichsbetreffnisses zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Konkursliquidatorin Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, Tel. +41 (0) 44 257 2000, anfordern. |
3. Délai | Die den Gläubigern im Zirkular eingeräumten Rechte sind bis 31. Januar 2019 geltend zu machen.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
17.09.2018
Propriété | Détails |
---|---|
1. Débitrice/débitrice | LOUBNA Fine Art Society AG in Liquidation, Jurastrasse 58,
5430 Wettingen
|
2. Remarques | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend den Stand der Liquidation zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Anmeldestelle anfordern. Gläubiger können die Abtretung der im Zirkular genannten Rechtsansprüche bei der Anmeldestelle beantragen. Gläubiger erhalten Gelegenheit, zu den beabsichtigten Verwertungshandlungen eine anfechtbare Verfügung von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Im Fall der anfechtbaren Verfügung haben Gesuchsteller mit (Wohn-) Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz). Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
3. Délai | Ablauf der Frist zur Geltendmachung der Rechte:
27. September 2018
|
28.08.2019
Propriété | Détails |
---|---|
1. Débitrice/débitrice | LOUBNA Fine Art Society AG in Liquidation
CHE-115.510.552 Jurastrasse 58 5430 Wettingen |
2. Remarques | Anmeldestelle
Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend eine Verwertungshandlung und den Verzicht auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen bestimmte Organe der Gemeinschuldnerin zugestellt.
Gläubiger können die Abtretung aller im Zirkular genannten Rechtsansprüche und Eigner die Abtretung von Verantwortlichkeitsansprüchen bei der Anmeldestelle beantragen. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Anmeldestelle anfordern. |
3. Délai | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind bis 13. September 2019 geltend zu machen. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
14.09.2017
Propriété | Détails |
---|---|
1. Débitrice/débitrice | Loubna Fine Art Society AG in Liquidation,
Jurastrasse 58, 5430 Wettingen |
2. Consultation de l'état de collocataion | Ab dem 15. September 2017 können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, CH-8008 Zürich, in den Kollokationsplan und das Inventar Einsicht nehmen (Voranmeldung unter Tel. +41 (0)44 257 20 00 notwendig). Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
14.09.2017
Propriété | Détails |
---|---|
1. Débitrice/débitrice | Loubna Fine Art Society AG in Liquidation,
Jurastrasse 58, 5430 Wettingen |
2. Remarques | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend den Stand der Liquidation zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Konkursliquidatorin Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, Tel. +41 (0)44 257 2000, anfordern. Die im Zirkular eingeräumten Rechte sind bis 4. Oktober 2017 auszuüben.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA 3003 Bern |
15.11.2016
Propriété | Détails |
---|---|
1. Débitrice/débitrice | LOUBNA Fine Art Society AG in Liquidation, Jurastrasse 58, 5430 Wettingen |
2. Déclaration de faillite | 08/11/2016 |
3. Procédure | Bankenkonkursverfahren Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation. |
4. Délai pour les productions | 16. Dezember 2016
Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. |
5. Annonce des prétentions | Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihr die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
6. Obligation d’annonce et de mise à disposition | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
7. Liquidateur de la faillite | Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich |
8. For de la faillite | Wettingen |
9. Remarques | Eine Berücksichtigung von Forderungen aufgrund der Bücher kann nicht gewährleistet werden. Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Remarques | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin: Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, Tel.: +41 (0)44 257 20 00. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
|