Responsable
Liquidateur
Type de procédure Insolvabilité
Débitrice
Lehman Brothers Securities N.V., Julianaplein 22
P.O. Box 504
Curaçao
12.12.2012
Anerkennung ausländischer Insolvenzmassnahmen
1. Schuldnerin: | Lehman Brothers Securities N.V., Julianaplein 22, P.O. Box 504, Curaçao |
2. Bemerkungen: |
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 7. Dezember 2012 betreffend Anerkennung ausländischer Insolvenzmassnahmen wie folgt verfügt:
1. Das Begehren um Anerkennung des Konkursdekrets "E.J. no. F.2 van 2009" des erstinstanzlichen Gerichts in Curaçao vom 30. Januar 2009 über die Lehman Brothers Securities N.V., Curaçao, mit Wirkung für die Schweiz, wird gutgeheissen.
a. Die Lehman Brothers Securities N.V., Curaçao, wird verpflichtet, nach erfolgter Überführung der aus der Geltendmachung der Forderung gegenüber der Lehman Brothers Finance AG in Liquidation, Zürich, allenfalls resultierenden Realisierung in das Ausland die Beendigung ihrer Tätigkeit in der Schweiz der FINMA mitzuteilen.
b. Für den Fall, dass ausserhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer 3 des Dispositivs weitere Rechtshandlungen durch die Lehman Brothers Securities N.V., Curaçao, in der Schweiz erfolgen sollen, insbesondere, wenn die Lehman Brothers Securities N.V., Curaçao, noch über weitere in der Schweiz belegene Vermögenswerte verfügt, welche in den Anwendungsbereich von Art. 37g BankG fallen, so wird die Lehman Brothers Securities N.V., Curaçao, verpflichtet, für deren Geltendmachung vorgängig die Zustimmung der FINMA einzuholen.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht (Postfach, CH-9023 St. Gallen) Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist zu begründen und in zwei unterschriebenen Exemplaren einzureichen. Die Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen.
Für Rückfragen zum schweizerischen Verfahren wenden Sie sich bitte an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (Tel. +41 (0)31 327 91 00).
Für Rückfragen zum Insolvenzverfahren in Curaçao, insbesondere zur Behandlung der Forderungen der Gläubiger, wenden Sie sich bitte weiterhin an:
oder
Robert F. van Beemen
oder
Holenstein Rechtsanwälte AG |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |