Responsable
Liquidateur Transliq AG, Schwanengasse 5/7, 3001 Bern
Type de procédure Insolvabilité
Débitrice Kammermann Investment GmbH in Liquidation, Gruobstrasse 30, 6372 Ennetmoos
03.07.2024
Propriété | Détails |
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1. Débitrice/débitrice | Kammermann Investment GmbH in Liquidation |
2. Date de la clôture | 02.07.2024 |
3. Valeurs patrimoniales consignées | Keine Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
28.05.2024
Propriété | Détails |
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1. Débitrice/débitrice | Kammermann Investment GmbH in Liquidation |
2. Remarques | Liquidator/in |
02.05.2024
Propriété | Détails |
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1. Débitrice/débitrice | Kammermann Investment GmbH in Liquidation |
2. Remarques | Liquidatorin Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Liquidatorin anfordern. |
3. Délai | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert 10 Tagen geltend zu machen. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
02.05.2024
Propriété | Détails |
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1. Débitrice/débitrice | Kammermann Investment GmbH in Liquidation |
2. Remarques | Liquidatorin |
3. Délai | Die eingeräumten Rechte sind innert 10 Tagen auszuüben. |
18.09.2019
Propriété | Détails |
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1. Débitrice/débitrice | Kammermann Investment GmbH in Liquidation
CHE- 110.064.284 Gruobstrasse 30 6372 Ennetmoos |
2. Délai | 20 Tage ab 19. September 2019 |
3. Remarques | Liquidator
Transliq AG Schwanengasse 5/7 3011 Bern Tel.: +41 (0)31 326 30 50 Innert der Auflagefrist können Gläubiger den Kollokationsplan im Rahmen von Art. 5 Bankeninsolvenzverordnung-FINMA beim Liquidator einsehen (Voranmeldung notwendig). Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen ab Möglichkeit zur Einsichtnahme beim Richter am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Kantonsgericht Nidwalden, Rathausplatz, Postfach 1244, 6371 Stans, gerichtlich anhängig zu machen. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
18.09.2019
Propriété | Détails |
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1. Débitrice/débitrice | Kammermann Investment GmbH in Liquidation
CHE-110.064.284 Gruobstrasse 30 6372 Ennetmoos |
2. Remarques | Liquidator
Transliq AG Schwanengasse 5/7 3011 Bern Tel.: +41 (0)31 326 30 50 Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend mehrere Verwertungshandlungen, den Verzicht auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen alle Organe der Gemeinschuldnerin und die Zulassung von Herausgabeansprüchen zugestellt. Gläubiger können die Abtretung aller im Zirkular genannten Rechtsansprüche und Bestreitungsrechte sowie Eigner die Abtretung von Verantwortlichkeitsansprüchen beim Liquidator beantragen. Gläubiger und Eigner erhalten zudem Gelegenheit, zu den beabsichtigten Verwertungshandlungen eine anfechtbare Verfügung von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Eine Anfechtung der effektiven Verwertung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich.
Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses beim Liquidator anfordern. |
3. Remarques | Die in dem Zirkular eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkluar verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
01.05.2015
Propriété | Détails |
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1. Débitrice/débitrice | Kammermann Investment GmbH in Liquidation, Gruobstrasse 30, 6372 Ennetmoos |
2. Déclaration de faillite | 27/04/2015 |
3. Procédure | Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation unter Konkursverfahren. |
4. Délai pour les productions | 05. Juni 2015 Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. Das entsprechende Formular ist hier abrufbar. |
5. Annonce des prétentions | Schuldner des Gemeinschuldners sowie Personen, welche Vermögenswerte des Gemeinschuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihm die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Anzumelden sind auch Forderungen, gegen die eine Verrechnung geltend gemacht wird. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
6. Obligation d’annonce et de mise à disposition | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz des Gemeinschulders befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist bei der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
7. Liquidateur de la faillite | Transliq AG, Schwanengasse 5/7, 3001 Bern |
8. For de la faillite | Ennetmoos |
9. Remarques | Von Gesetzes wegen werden die aus dem Grundbuch ersichtlichen Forderungen samt den laufenden Zinsen berücksichtigt. Eine Berücksichtigung von Forderungen aufgrund der Bücher kann nicht gewährleistet werden. Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Remarques | Der Gemeinschuldner ist Eigentümer folgender Liegenschaften:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Konkursliquidator, die Transliq AG, Tel. +41 (0) 31 326 30 50. |